Demokratische Schulen in Bayern umkämpft

Gründung einer freien eigenaktiven Schule im Raum Augsburg geplant

Ein mutiger und unterstützenswerter Schritt

 

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Doing nothing all day – eine Filmvorführung

Mit der Vorführung des Films Freistunde im Liliom, einer Podiumsdiskussion und anschließender Feier zum einjährigen Bestehen hat der Verein eigenaktiv e. V.[1] vergangenen Monat den Schritt in die Öffentlichkeit gemacht, um sein neues Projekt bekanntzumachen: die Gründung einer freien eigenaktiven Schule im Raum Augsburg.

Die deutsche Erstausstrahlung des Dokumentarfilms Freistunde[2] erfolgte bezeichnenderweise im Bayerischen Fernsehen. Auf der Homepage des BR heißt es zum Film[3]:

Der Film Doing nothing all day Freistunde von Margarete Hentze folgt der fiktiven Suche einer Mutter nach einer geeigneten Schule für ihren Sohn durch Israel, Deutschland und England. Sie entdeckt das Konzept der demokratischen Schule.

In „demokratischen Schulen“ ist es Kindern erlaubt zu lernen was, wann und wie sie möchten. Sie legen die Regeln fest und bestimmen ihren Lernfortschritt selbst. Der provokante Titel des Films spielt mit dem verbreiteten Vorurteil ihres Tagesablaufs. Doch zeigt der Film, dass die jungen Menschen lernen, dieses demokratische System mit all seinen Herausforderungen zu meistern.

Experten kommen zu Wort, wie unter anderem Yaakov Hecht, Mitgründer der ersten demokratischen Schule Israels und des Instituts für demokratische Lehrerbildung, Prof. Wolfgang Edelstein, Mitgründer des Max-Planck-Instituts für Bildungsforschung Berlin, der Neurologe Gerald Hüther[4] , Andrea Oestreicher, Lehrerin an einer staatlichen Schule und Dozentin an der LMU München und Leonhard Turton, ehemaliger Lehrer der Summerhill School, UK.

Das Regieteam von Margarete Hentze und Yuval Tzafrir mit Sanne Kurz an der Kamera erweitert mit dem Dokumentarfilm „Freistunde“ den Bildungsdiskurs um die demokratische Bildung.

Bild oben: Film Freistunde im Liliom mit anschließender Podiumsdiskussion mit der Regisseurin Margarete Hentze und Feier zum 1jährigen Bestehen des Vereins eigenaktiv e. V., 7. Oktober 2016; Bild unten: auf dem Podium von links: Silke Pfann und Leo Selinger von eigenaktiv e. V., Regisseurin Margarete Hentze, Schülerinnen der Sudbury Schule Ammersee

Die Sudbury Schule Ammersee kämpft um ihren Fortbestand

Damit ist durch den Film schon einiges Wesentliche gesagt zum Vorhaben des Vereins eigenaktiv. Auch die Teilnahme von Mitgliedern der Sudbury Schule Ammersee an der Veranstaltung war symptomatisch. Sie kommen von der bisher einzigen demokratischen Schule in Bayern nach dem Sudbury-Konzept[5] . Nach zweijähriger erfolgreicher Schulpraxis hat die Regierung von Oberbayern der Schule genau zu Beginn des neuen Schuljahres abrupt die weitere Genehmigung entzogen und unter Androhung hoher Strafen jeden weiteren Unterricht untersagt und die Eltern aufgefordert, ihre Kinder für das laufende Schuljahr in Regelschulen anzumelden. Die 45 Schüler, Mitarbeiter und Eltern der Sudbury Schule Ammersee haben inzwischen den ersten Schock überwunden und kämpfen mit allen juristischen und politischen Mitteln für ihre Schule. Sie wollen es einfach nicht hinnehmen, dass die Schulaufsichtsbehörde trotz aller Anstrengungen, Nachweise und Kompromisse von Seiten der Schule dem Lehrpersonal die Qualifikation abspricht und den Nachweis von Mindestbildungsstandards als nicht erfüllt klassifiziert. Es gibt schon zu denken, wenn die Schüler aller Altersgruppen Transparente malen auf denen z. B. steht: Lasst uns in die Schule. Oder: Wir lassen uns das lernen nicht verbieten! Wir lernen, weil es uns Spaß macht. Wir lieben Unsere Schule![6]

Schulsolidarität von Bfas-Mitgliedsschulen (Bundesverband Freier Alternativschulen), hier die Freie Schule Leipzig. Die Sudbury Schule Ammersee in Bayern wurde von den Behörden geschlossen: (SO GEHT DAS NICHT!!! BITTE TEILEN!!!) Für den 2. Dezember ist ein Solidaritätsstreik vorgesehen Foto: Benni Schmutzer Facebook

Der wissenschaftliche Beirat der Sudbury Schule Ammersee hat zur Verweigerung der Weitergenehmigung der Schule durch die Regierung von Oberbayern Stellung genommen. Der Beirat geht davon aus, dass das konventionelle Schulsystem mit einem festen Curriculum (Lehrplan) weltweit scheitern wird bzw. die heranwachsenden Menschen nicht adäquat auf ihren Lebensweg vorbereitet werden, sondern sogar „stark eingeschränkt“ werden in den Lerninhalten. Wir zitieren aus der Stellungnahme des wissenschaftlichen Beirats der Sudbury Schule Ammersee[7]:

Das Informationszeitalter stellt völlig neue Herausforderungen an unsere Gesellschaft und an die heutigen Schüler. Die konventionellen Schulsysteme vieler Länder scheitern hier. Sie sind nicht in der Lage, die Schüler auf die Herausforderungen vorzubereiten, die sie als Erwachsene erwarten. Wissen, das heute aktuell ist, kann morgen bereits überholt sein. Lebenswege sind heute sehr viel individueller geworden. Es ist unmöglich, für eine Schule mit festem Curriculum, die heranwachsenden Menschen adäquat zu unterstützen. Durch solche Curricula sind die Lerninhalte stark eingeschränkt. Außerdem wird eine Haltung vermittelt, dass das Wissen, das Schülern heute gelehrt wird, tatsächlich das ist, was sie für ihr Leben brauchen werden. …

Im Gegensatz dazu stellen Sudbury Schulen eine Umgebung dar, in der die Schüler alle Möglichkeiten haben, sich selbst und ihre Fähigkeiten kennenzulernen, Interessen herauszubilden und intensiv zu verfolgen. Sie reifen als Persönlichkeit und üben sich in demokratischen Prozessen, ja, durchdringen das Wesen der Demokratie in seiner Tiefe. Sie sind im besten Sinne vorbereitet auf ein Leben nach der Schule, da sie genau die Fähigkeiten trainieren, die sie später brauchen werden: Entscheidungen zu treffen, sich Wissen anzueignen, Situationen einzuschätzen, Probleme zu lösen, als Individuum in einer Gemeinschaft zu leben und demokratische Strukturen zu nutzen und mitzugestalten. Die Schwierigkeit jeder Innovation, jedes revolutionären Gedankens und Projektes ist es, wenn es nach alten Methoden beurteilt wird. Auch der Sudbury Schule Ammersee wird man nicht gerecht, wenn man sie nach überholten Maßstäben beurteilt, wenn Lernen nur als Unterricht, den ein Lehrer Schülern gibt, verstanden wird, wenn nach isolierten Lerninhalten gesucht wird, anstatt komplexe Lernsituationen zu erkennen und anzuerkennen, wenn zeitliche Maßstäbe angesetzt werden, die jegliche Individualität ignorieren, wenn pauschalisiert wird - und auch, wenn geleugnet wird, dass die alten Wege ganz offensichtlich nicht mehr funktionieren.

Für den 10. November wurde ein internationaler Tag der Solidarität mit der Sudbury Schule Ammersee ausgerufen. Die Sudbury Schule Ammersee, die EUDEC (Europäische Vereinigung demokratischer Schulen), das Netzwerk für selbstbestimmte Bildung und The Alliance for SelfDirected Education rufen dazu auf mit der Forderung: Für die sofortige Wiedereröffnung der Sudbury Schule Ammersee, für demokratische Werte und Gerechtigkeit![8] Die Schulgemeinschaft der Sudbury Schule Ammersee demonstrierte am Aktionstag, 10. November, ab 15 Uhr, vor dem Kultusministerium am Salvatorplatz, um auf einer offenen Bühne zu zeigen, wie vielfältig und bunt Lernen sein kann.[9]

Monika Wernz, Vorstandsmitglied der Ammerseeschule, verbreitet zur aktuellen Lage nachfolgende Pressemitteilung[10] :

Jetzt, im zweiten Monat nach dem Schock, ist das Schulhaus in Ludenhausen voller Leben und man fragt sich, wie das sein kann – in einer Schule, die es eigentlich gar nicht mehr geben darf: Im Atelier malen zwei Mädchen mit Plakafarben, eine jüngere Schülerin schreibt konzentriert Buchstaben in ein Heft, andere spielen Karten, nebenan diskutieren drei Jungen ganz aktuell das Thema Schulpflicht, ein Mädchen pflanzt ein Avocadobäumchen, eine Gruppe Jugendlicher beschäftigt sich mit Prozentrechnung. Letztere hatten geplant, am Ende des Schuljahres ihren „Quali“ zu machen – und sie haben nicht vor, sich davon abhalten zu lassen. An den Vortagen waren Deutsch und Englisch dran.

Dies alles geschieht seit der Schließung freiwillig in privaten Zusammenkünften an drei Nachmittagen pro Woche – die Ironie kann kaum übersehen werden: Dass, was laut Regierung zu wenig passiert, nämlich das Lernen, tun die Schüler aus eigenem Antrieb weiter, obwohl sie gar nicht müssten. An manchen Nachmittagen sind es bis zu 30 der zuletzt 45 Schüler, manche lassen hierfür sogar ihr Fußballtraining oder andere Termine sausen. „Die Schule ist mir wichtiger“, sagt mit Nachdruck der 14-jährige Christian. Andere machen an den Nachmittagen die Hausaufgaben für ihre neuen Schulen – denn die Schulpflicht können sie an der Sudbury Schule zurzeit nicht erfüllen.

 

Foto aus dem Solidaritätsaufruf der Sudbury Schule Ammersee, 30.10.2016. Die beiden nachfolgenden Fotos wurden uns ebenfalls freundlicherweise von der Sudbury Schule Ammersee zur Verfügung gestellt

Vorstandsmitglied Monika Wernz überrascht das Engagement der Schüler nicht. Sie sagt: „Wir sind zu einer Gemeinschaft zusammengewachsen. Die Schüler fühlen sich hier wohl und können ihren individuellen Interessen nachgehen. Niemand übt Druck aus.“

Dabei ist ihr wichtig zu betonen, dass Lernen im Sudbury-Kontext viel mehr bedeutet, als nur Fachwissen zu erwerben. Monika Wernz: „Zum Beispiel sich selbst kennenzulernen, Muße zu haben, zu spielen, zu diskutieren. Für uns ist nicht nachvollziehbar, dass solche Aspekte immer noch so wenig beachtet werden!“

Für die Schulvertreter ist offensichtlich, dass die Gründe für die Ablehnung vorgeschoben sind und viel mehr die persönliche Abneigung eines Regierungsvertreters sowie die mangelnde Auseinandersetzung mit dem Konzept ausschlaggebend waren.

Auch zahlreiche Experten stellen sich mit Nachdruck hinter die Sudbury Schule, darunter Simone Fleischmann, Vorsitzende des Bayerischen Lehrerverbandes, und die renommierten Bildungsforscher Ulrich Klemm und Gregor-Lang-Wojtasik, die gemeinsam mit Sabine van Lück für die Wissenschaftliche Begleitung der Schule verantwortlich waren. Diese kommt nach zwei Jahren Forschung ebenfalls zu dem Ergebnis, dass die Schul-Philosophie aufgeht.

Die Schulvertreter hoffen nun, dass ihre Beschwerde gegen die Ablehnung des Eilantrags Erfolg hat und sie möglichst bald zumindest vorübergehend wieder eröffnen können. Bis zum Hauptverfahren hingegen kann es noch dauern.

Das bayerische Kultusministerium hat nicht alle Privatschulen auf dem Kicker

Es gibt sehr viele Privatschulen in Bayern. Zu den 4312 staatlichen Schulen (ohne Berufsschulen) kommen 1329 Privatschulen und 311 kommunale Schulen. Die Privatschulen machen also über 22 % aller Schulen in Bayern aus und versammeln über 200.000 Schüler_innen. Der Verband Bayerischer Privatschulen schreibt: „Der Verband setzt sich für Pluralität und qualitätsfördernden Wettbewerb im Bildungssystem ein. Und er sichert das Grundrecht des Bildungsinteressenten, zwischen unterschiedlichen pädagogischen Konzepten, Bildungsangeboten sowie Bildungsanbietern wählen zu können.“[11]

Der Begriff Privatschulen im Unterschied zu staatlichen Schulen ist allerdings belastet, zum Beispiel mit Elitevorstellungen. Es gibt den Vorschlag, stattdessen von Schulen in freier Trägerschaft zu sprechen. Es gibt auch die Position, dass die meisten Privatschulen gar keine wirklichen Privatschulen sind, sondern im Grunde öffentliche Schulen. Die meisten dieser Schulen sind kirchliche Schulen oder Wirtschaftsschulen. Schulgründungen mit einem reformerischen oder alternativen Ansatz sind in der Regel Elterninitiativen. „Die Motive der Eltern basieren im allgemeinen auf Unzufriedenheit mit dem öffentlichen Schulsystem“ – schreibt zum Beispiel der Montessori Landesverband Bayern e. V., der in Bayern 80 Kinderhäuser, 80 Volksschulen, acht Fachoberschulen und ein Gymnasium vorweisen kann.[12] Nach dem demokratischen Sudbury-Konzept gibt es bzw. gab es nur eine Schule in Bayern, die Ammerseeschule. In Vorbereitung sind aber mehrere Schulen dieses Typs zum Beispiel in Regensburg[13], München[14] und Augsburg[15].

Im September griff die Sendung quer des Bayerischen Fernsehens das Thema auf unter dem Titel: Ausgebremst. Werden Reformschulen systematisch verhindert[16]. Kernsätze in dieser Sendung waren:

Auch der Montessori-Verband in Bayern hat Probleme mit den Behörden, obwohl in den Montessori-Schulen der bayerische Lehrplan zur Grundlage gemacht wird: „[Monika Ullmann, Montessori Landesverband Bayern] Es gab finanzielle Einbußen, Zuschusskürzungen, die Lehrerzuordnung ist erschwert worden, die Anerkennung der Lehrer.

Genehmigungen für eine neue Schule gibt es nur noch, wenn man einen bayernweit einzigartigen Ansatz vorweisen kann. Was für ein Konzept wie Montessori, das ja in allen Schulen gleich sein soll, gar nicht geht. Die Luft für alternative Schulformen wird immer dünner.

[Klaus Hurrelmann, Bildungswissenschaftler] Da in den letzten Jahren derart viele Initiativen auf die Gründung von Privatschulen abzielen, wie wir es noch nie hatten in diesem Umfang, fangen die Kontrollbehörden an, sehr genau hinzuschauen und sicherlich auch hier und da einmal übergenau hinzuschauen.Ich würde nicht ausschließen das es mitunter auch schon mal zu einer Schikane kommt.

Systematische Unterfinanzierung?

Nach dem Grundgesetz und dem Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz sind Privatschulen zugelassen und müssen vom Staat gefördert werden.[17] Der Freistaat scheint aber viel Geld mit den Privatschulen zu sparen, wie es in dem sogenannten Steinbeisgutachten aus dem Jahr 2008[18] ermittelt wurde. Gestützt darauf heißt es in einem Flyer des Verbands bayerischer Privatschulen[19] :

Privatschulen sind auch ein Glücksfall für den Staat. Als Ersatz- oder Ergänzungsschulen vermitteln sie qualitativ hochwertige Ausbildungen und Abschlüsse. Gäbe es die mehr als 1.200 Privatschulen in Bayern nicht, müsste der Staat selbst Schulen errichten, betreiben, unterhalten. Und das ginge in die Milliarden.

Nicht zuletzt deswegen hat der Staat den Privatschulen Raum gegeben. Er erkennt ihre Abschlüsse als gleichwertig an und unterstützt die Schulen in der Mehrzahl auch finanziell. Aber die öffentliche Hand gibt für einen Privatschüler nur etwa 60 %[20] dessen aus, was sie für einen Schüler an einer öffentlichen Schule aufwendet.

Selbstverständlich sind diese Berechnungen umstritten und werden vor allem von staatlicher Seite bestritten. Dem wird von den Verteidigern von Schulen in freier Trägerschaft unter anderem entgegengehalten, dass erstens die Finanzierung des allgemeinbildenden Schulwesens in der BRD nur scheinbar transparent ist und zweitens die amtliche Statistik die Kosten der staatlichen Schule systematisch unterschätzt und deshalb die daran orientierten Zuschüsse für die Schulen in freier Trägerschaft als viel zu gering bemisst.[21] Die Verteidiger der freien Schulen kommen daher zu dem Schluss: „… freie Schulen sind nicht nur meist effizienter und besser – sie sind schlicht für den Staat auch billiger. Deshalb sollte er sie am Leben lassen!“[22]

Klar ist aber auch, dass das Problem Schulgeld an Privatschulen minimiert werden kann, wenn der Staat stärker in die Finanzierung einsteigt. Generell gibt es mit dem Kostendruck im bayerischen Staatshaushalt und dem Rückgang der Schülerzahlen an den staatlichen Schulen zwei gravierende Tendenzen, die dem flächendeckenden Ausbau von freien Schulen entgegenstehen. Damit geraten die freien Schulen tendenziell von der Rolle einer Ergänzung des staatlichen Schulsystems in die Rolle der Konkurrenz. Die Obstruktionspolitik der bayerischen Kultusbürokratie gegenüber Reformschulen hat aber eine lange Tradition und scheint eher grundsätzlicher, politischer Natur zu sein.

Privatschulen als umkämpftes Terrain

Grundsätzlich strebe der Staat trotz seines großen Einflusses auf das Bildungswesen kein Schulmonopol an, kommentiert ein großes Portal im Internet Art. 7 der Verfassung (Schulwesen). „Private Schulen werden ausdrücklich zugelassen und geschützt bzw. gefördert, schon um der Gefahr der Einseitigkeit der Ausbildung entgegenzuwirken. Da sie dann gewissermaßen Teile des öffentlichen Bildungsauftrages übernehmen, besteht ihrerseits ein Recht auf Privatschulsubventionierung.“[23]

Die entscheidenden Passagen in Art. 7 des Grundgesetzes, Schutz des Schulwesens, lauten[24] :

(4) Das Recht zur Errichtung von privaten Schulen wird gewährleistet. Private Schulen als Ersatz für öffentliche Schulen bedürfen der Genehmigung des Staates und unterstehen den Landesgesetzen. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die privaten Schulen in ihren Lehrzielen und Einrichtungen sowie in der wissenschaftlichen Ausbildung ihrer Lehrkräfte nicht hinter den öffentlichen Schulen zurückstehen und eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn die wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrkräfte nicht genügend gesichert ist.

(5) Eine private Volksschule ist nur zuzulassen, wenn die Unterrichtsverwaltung ein besonderes pädagogisches Interesse anerkennt oder, auf Antrag von Erziehungsberechtigten, wenn sie als Gemeinschaftsschule, als Bekenntnis- oder Weltanschauungsschule errichtet werden soll und eine öffentliche Volksschule dieser Art in der Gemeinde nicht besteht.

Bei diesen Formulierungen handelt es sich natürlich nicht nur um Chancen, sondern auch um Pferdefüße. Man kann sich vorstellen, dass der Freistaat Bayern bei demokratischen Schulstrukturen und emanzipierten Schülern argwöhnisch wird und Voraussetzungen wie „ein besonderes pädagogisches Interesse“ zu benutzen versucht, um bestimmte freie Schulen auszuhebeln.

Bei der Bestimmung, dass „die privaten Schulen in ihren Lehrzielen und Einrichtungen … nicht hinter den öffentlichen Schulen zurückstehen“ dürfen, geht es vor allem darum, wer das beurteilt und nach welchen Maßstäben. In einem Grundgesetzkommentar findet sich jedenfalls die Formulierung: „Der Ausbildungs- und Leistungsstand der einzelnen Jahrgangsklasse am Ende des jeweiligen Schuljahres gehört nicht zu den Lernzielen, hinsichtlich derer die privaten Ersatzschulen nicht hinter den öffentlichen Schulen zurückstehen dürfen.“[25]

Wenn in Grundgesetzkommentaren die Gründungsfreiheit für Privatschulen als „klassisches Abwehrrecht der Träger freier Schulen gegen staatliche Eingriffe“ bezeichnet wird, zeigt das, dass das Terrain generell umkämpft ist.[26]

„Das besondere pädagogische Interesse“ – das Bundesverwaltungsgericht schiebt dem Missbrauch dieser Vorschrift durch bayerische Behörden einen Riegel vor

Für die Zulassung einer freien Schule muss die Staatsverwaltung ein „besonderes pädagogisches Interesse“ anerkennen. Damit hat das Bundesverwaltungsgericht im Jahr 1986 eine private Grundschule abgewürgt. In der Begründung war bezeichnend, dass eine zu weitgehende Orientierung des Unterrichts an den Bedürfnissen der Schüler beanstandet wurde. Eine solche Orientierung an ihren Bedürfnissen würde die Schüler überfordern!? Hier fragt man sich schon, welche Schule die Richter_innen des 7. Senats des Bundesverwaltungsgerichts eigentlich durchlaufen haben, wenn sie tatsächlich monieren: „… zu beanstanden seien insbesondere eine Überbetonung des Projektverfahrens, wodurch die Vermittlung von Grundfertigkeiten erschwert werde, eine zu weitgehende und daher die Schüler überfordern der Orientierung des Unterrichts an deren Bedürfnissen und eine unzureichend formulierte Lehrersteuerung im Primarbereich“.[27]

Andererseits hat das Bundesverwaltungsgericht 13 Jahre später Urteile des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs und des Verwaltungsgerichts Regensburg aufgehoben und einen Bescheid der Regierung von Niederbayern für rechtswidrig erklärt[28]. Die Regierung von Niederbayern wollte die Genehmigung einer Montessori-Grundschule in Vilshofen verweigern, weil „das besondere pädagogische Interesse“ fehle. Dies wurde damit begründet – salopp gesagt –, dass es mit mehr als 30 privaten Volksschulen nach dem Montessori-Konzept genügend Schulen dieser Art in Bayern und auch in Niederbayern gebe.

Das Bundesverwaltungsgericht formulierte hierzu den amtlichen Leitsatz:

Der Inhalt des Begriffs „besonderes pädagogisches Interesse“ im Sinne von Art. 7 Abs. 5 GG ist im Lichte des zu garantierenden Vorranges der staatlichen Grundschule zu interpretieren. Für die Errichtung einer privaten Grundschule fehlt das besondere pädagogische Interesse, wenn diese durch eine „flächendeckende Zulassung privater Grundschulen“ (BverfGE 88, 40, 52) den Vorrang der staatlichen Grundschulen gefährden würde. Die Feststellung einer solchen Gefährdung verlangt über eine geographische Betrachtung hinausgehend eine Gewichtung und Abwägung aller nach Lage der Dinge im Einzelfall erheblichen Umstände.

Die Regierung von Niederbayern lehnte in einem Bescheid von 1994 die Erteilung der Genehmigung mit der Begründung ab

… ein Anspruch auf die Genehmigung folge nicht aus Art. 3 Abs. 1 GG, auch wenn das von dem Kläger verfolgte pädagogische Konzept schon bei der Zulassung anderer Schulen anerkannt worden sei. Es sei nicht zulässig, private Volksschulen mit demselben pädagogischen Alternativkonzept flächendeckend einzuführen. Die Errichtung einer Montessori-Schule in Vilshofen würde im Raum Passau einen flächendeckenden Ausbau dieses Schulkonzeptes herbeiführen, weil dort bereits die Montessori-Schulen in Passau und Kößlarn beständen. …

Zur Begründung verwies die Behörde darauf, daß das von dem Kläger verfolgte Konzept nicht neu sei, weil es im Vergleich mit den anderen Montessori-Schulen keine Besonderheiten aufweise. Das Konzept der Montessori-Schulen werde in Bayern in mehr als 30 privaten Volksschulen bereits erprobt und fortentwickelt, so daß nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kein öffentliches Interesse an der Errichtung weiterer Schulen bestehe. Sonst sei bei Gleichbehandlung aller Vorhaben dieser Art mit einem flächendeckenden Betrieb von Schulen desselben Alternativkonzepts zu rechnen. Auf die Siedlungsdichte, die Verkehrserschließung einer Region und auf die Entfernung vom Wohnort der Schüler zur Schule komme es nicht an. …

Hier wird die Strategie bayerischer Behörden sichtbar, Montessorischulen in Bayern einzudämmen, weil sie an allen Standorten ein weitgehend einheitliches Konzept verfolgen. Dies stellt den Versuch dar, dem Montessori Landesverband Bayern aus seinen eigenen Prinzipien einen Strick zu drehen – wie es auch in der Fernsehsendung quer von Bildungsexperten öffentlich thematisiert wurde (siehe oben).

Das Bundesverwaltungsgericht war so frei, das Gerede niederbayerischen Regierung von einer flächendeckenden Ausbreitung von Montessori-Schulen im Freistaat Bayern rein quantitativ als lachhaft darzustellen:

Nach der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts bestehe wegen der Vielzahl staatlicher Grundschulen nicht die geringste Sorge, daß der Vorrang der staatlichen Schulen angetastet werden könne; die Erprobung alternativer Konzepte sei an einer größeren Zahl von Grundschulen möglich. Im Vordergrund stehe danach auch im Grundschulbereich die Vielfalt des Schulwesens. Der Unterrichtsverwaltung komme kein umfassender Beurteilungsspielraum zu; er bestehe nur dort, wo die Entscheidung über eine rein fachliche Beurteilung hinausgehe. Von einer Flächendeckung der Ersatzgrundschulen könne für ganz Bayern nicht ausgegangen werden. …

Bereits die vom Berufungsgericht getroffenen tatsächlichen Feststellungen sprechen gegen die Annahme einer flächendeckenden Ausbreitung von Montessori-Schulen im gesamten Freistaat Bayern im Falle einer zusätzlichen Genehmigung der beantragten Schule. Danach besuchten von 473 000 Grundschülern in Bayern nämlich lediglich 5 700 eine freie Grundschule. Gegenüber 2 370 öffentlichen Grundschulen gab es im Jahr 1996 lediglich 35 Montessori-Schulen zuzüglich 14 Waldorfschulen.

Ferner hat das Bundesverwaltungsgericht mit diesem Urteil die Formel vom besonderen pädagogischen Interesse auch dahingehend entschärft, dass nicht mit jeder neuen Schulgründung ein neues pädagogisches Konzept vorgelegt werden müsse, das sich von der Konzeption aller anderen Schulen dieses Typs in Bayern unterscheidet:

… hat das Berufungsgericht in tatsächlicher Hinsicht festgestellt, daß zwischen der „normalen Montessori-Pädagogik“ und der vom Kläger dargelegten Pädagogik auch unter Berücksichtigung dieser Stellungnahme keine wesentlichen Unterschiede bestehen. Das Bundesverfassungsgericht hat wegen der Neuartigkeit eines pädagogischen Konzepts und damit wegen der Abgrenzung der Konzepte gegeneinander jedoch nicht nur die Anforderung gestellt, daß „wesentliche neue Akzente“ gesetzt werden, sondern auch als ausreichend angesehen, wenn bei einer Gesamtbetrachtung „schon erprobte Konzepte mit neuen Ansätzen von einigem Gewicht kombiniert“ werden (BverfGE a. a. O. S. 53).

Damit hat das Bundesverwaltungsgericht offensichtlich auch einem Missbrauch der Gesetzesformel des „besonderen pädagogischen Interesses“ durch bayerische Behörden und Verwaltungsgerichte einen Riegel vorgeschoben. Denn diese Formel ist nicht im Grundgesetz gelandet, damit Bayern Montessori-Schulen oder andere freie, demokratische Schulen besser abwürgen kann. Sondern diese Formel wurde aus der Weimarer Reichsverfassung übernommen, um öffentliche Schulen aus sozialstaatlichen und egalitär-demokratischen Gründen gegenüber höheren Klassen und Ständen zu stärken.[29]

Ein Jahr nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom Jahr 1999 konnte die Montessori-Schule in Vilshofen eröffnet werden und besteht nun seit 16 Jahren. Der Versuch der bayerischen Schulverwaltung, diesen Schultyp seit den neunziger Jahren einzudämmen, darf als gescheitert betrachtet werden. Gegenüber den 35 Montessori-Grundschulen, die das BVerwG damals anführte, gibt es inzwischen 66 Montessori-Schulen vom Typ 1-4 in Bayern[30] – und von einer flächendeckenden Ausbreitung im juristischen Sinne kann auch auf dieser erhöhten Basis nicht gesprochen werden. Sonst wären diese Schulen verhindert worden.

Allerdings verläuft die Entwicklung in Bayern nicht geradlinig und ist undurchsichtig. So wurde vom Verwaltungsgericht München im Jahr 2008 eine Klage abgewiesen, mit der „der Kläger die Erteilung der schulaufsichtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer „Freien Aktiven Schule ...“ als private Volksschule (Grundschule)“ begehrte.[31] Wir konnten uns mit diesem Fall nicht näher befassen. Was aber wieder auffällt, ist der Angriff des Verwaltungsgerichts im Verein mit der Regierung von Oberbayern auf das selbstbestimmte Lernen. So heißt es im Urteil:

Während sich die ersten beiden Schulkonzepte stark an der Reformpädagogik von R. und M. Wild und deren Grundsätze [Fehler im Original!] des ausschließlich von den Kindern selbstbestimmten Lernens und der Lehrer als non-direktive Begleiter angelehnt hätten, sei im Laufe des Verfahrens versucht worden, die Elemente der Non-Direktivität zu entschärfen und mehr Montessori-Ansätze einzubringen.

Nach wie vor spiele aber das selbstbestimmte Lernen die entscheidende Rolle.

Selbstbestimmtes Lernen könne zwar ein wirkungsvolles Lernen sein, allerdings sei es nur in einer begrenzten Zahl von Lernsituationen möglich und zu verantworten.

Eine Schule, die all jene bedeutsamen Lerninhalte und Lernziele ausklammere, die das Kind nicht von selbst wähle, sei einseitig.

… die zeitaufwändigen selbstgewählten Aktivitäten und die Unterrichtung der Inhalte des Grundschullehrplanes seien in vier Jahren nicht zu bewältigen.

… Soweit des weiteren das sogenannte selbstbestimmte Lernen als zentraler besonderer pädagogischer Ansatz formuliert werde, erweise sich das Konzept nicht als tragfähig.

Die geplante Grundschule wurde also abgelehnt, weil das selbstbestimmte Lernen an ihr die entscheidende Rolle spielen soll. Man kann dies schon als eine Kampfansage der oberbayerischen Schulbürokratie an Schulen dieses Typs verstehen.

Ausblick

Wie die Beispiele zeigen, ist der Versuch der Gründung einer freien, demokratischen und emanzipativen Schule in Bayern nicht aussichtslos, aber schwierig. Das Schulprojekt des Vereins Eigenaktiv in Augsburg hat im Grunde den Vorteil, dass das besondere pädagogische Interesse durch die Schulverwaltung eigentlich nicht bestritten werden kann, weil die Schulkonzeption in Bayern einzigartig ist. Soweit wir das pädagogische Konzept der Schule kennen[32] , unterscheidet es sich von dem Konzept der Sudbury Schule Ammersee[33] unter anderem durch soziokratische[34] Elemente. Der Verein ist im Benehmen mit der Regierung von Schwaben. Wir werden später mehr berichten.

Momentan versucht man, den Kreis von interessierten Eltern und Kindern zu erweitern und ist auf der Suche nach einem Gebäude zur Anmietung im Raum Augsburg mit Natur und großem Garten. Abschlüsse sind vorgesehen nach EUDEC (Europäische Vereinigung demokratischer Schulen), Vorbereitung auf Quali und mittlere Reife sollen möglich sein. Die Gehälter der Lehrkräfte sollen den vorgeschriebenen Mindestbetrag von 75 % eines vergleichbaren Grundschullehrergehalts übersteigen. Das Schulgeld dürfte 200–250 Euro monatlich ausmachen, wobei aber durch ein anonymes und demokratisches Verfahren die nötige Staffelung je nach Einkommenslage der Eltern erreicht werden soll.

Das Vorhaben braucht politische und öffentliche Unterstützung. Die anfangs erwähnte Vorstellung des Vereins mit dem Film im Liliom wurde von den Augsburger Medien ignoriert. Ziemlich entscheidend wird es sein, dass der Verein Eigenaktiv diese quasi-Nachrichtensperre über sein Vorhaben durchbricht, um weitere Interessenten und Unterstützer zu mobilisieren.

Es scheint das erste Mal in Augsburg und Umgebung zu sein, dass ein solches Projekt einer demokratischen Schule Form annimmt. Bisher gab es nur – soweit uns bekannt – eine Initiative mit ähnlichen Zielen, die Josef Maria Ipfelkofer, Lehrer und früherer GEW-Vorsitzender, im Jahr 2011 gegründet hat. Diese Initiative kam aber nicht bis zur Bildung eines Elternvereins, um konkret eine Schulgründung ins Auge zu fassen.

Auch das sogenannte Bildungscafé, das im Jahr 2010 gegründet wurde, konnte sich nur bis 2013 halten.[35]

Bildungsstreik in Augsburg, Königsplatz, 20.11.2009

Bereits im Jahr 2009 stellte die Bildungsstreikbewegung in Augsburg ähnliche Forderungen auf. Diese reichten von eine Schule für alle, eine Schule als Lebensraum, Abschaffung der Dreigliedrigkeit bis zu selbstbestimmtem Lernen und Leben statt starrem Zeitrahmen, Leistungsdruck und Konkurrenzdruck sowie Demokratisierung und Stärkung der Mit- und Selbstverwaltung in allen Bildungseinrichtungen.[36]

Die Ergebnisse dieser ziemlich wuchtigen Bewegung mit Schülerstreiks, Besetzung der Augsburger Universität etc. müssen vielleicht erst noch bewertet werden. Jedenfalls gibt es jetzt einen Stadtschülerrat und eine Initiative friedliche Uni Augsburg. Und das G8, gegen das schon im Jahr 2004 rebelliert wurde, und das Stadtrat und Landtagsabgeordneter Hintersberger damals als „notwendig, um wettbewerbsfähig zu bleiben“ bezeichnete[37] , scheint nach zwölf Jahren fällig. Jedenfalls titelt ein aktueller Artikel von BR.de vom September „Der Fahrplan zurück zum G9. Wie soll der Weg zurück zum G9 aussehen? Auf seiner Pressekonferenz zum Schuljahresauftakt beschrieb Bayerns Kultusminister Ludwig Spaenle den Fahrplan.“[38]

Die Kämpfe im bayerischen Bildungswesen in den letzten zehn, zwölf Jahren waren also vielfältig und nicht ganz erfolglos. Insofern kann der Schritt, den der Verein Eigenaktiv jetzt machen will, an eine gewisse Tradition anknüpfen. Wir gratulieren zu dem Mut und wünschen viel Erfolg.

Peter Feininger, 19. November 2016

 

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1] „Willkommen | Leben | Lernen | Entfalten, eigenaktiv e. V.“ eigenaktiv.de. Zugegriffen 8. Oktober 2016. http://eigenaktiv.de/.

2] „Freistunde Doing nothing all day“. Zugegriffen 8. Oktober 2016. https://doingnothingallday.com/.

3] „Deutsche Erstausstrahlung: Freistunde, Dokumentarfilm BR Fernsehen“. br.de, 10. Juni 2016. http://www.br.de/br-fernsehen/sendungen/dokumentarfilm/freistunde-margarete-hentze-dokumentarfilm100.html.

4] Hier beispielhaft zwei interessante Gespräche mit dem Hirnforscher Gerald Hüther:

Vera Videoblog. Vorbild sein! Zur Not auch ein schlechtes - Hirnforscher - Gerald Hüther (Vera Videoblog), 2012. https://www.youtube.com/watch?v=cH-EC7ivr-U. Schools of Trust. Wie man Kinder & Jugendliche inspirieren kann - Prof. Dr. Dr. Gerald Hüther im Interview, 2013. https://www.youtube.com/watch?v=SEa21m5IAKY.

5] „Willkommen bei der Sudbury Schule Ammersee - Freie Demokratische Schule in Bayern“. Zugegriffen 21. Oktober 2016. http://www.sudbury-schule-ammersee.de/.

6] „Sudbury-Schüler lassen sich das Lernen nicht verbieten - Freie Demokratische Schule in Bayern, Pressemitteilung“, 2016. http://www.sudbury-schule-ammersee.de/vollansicht-mitteilungen/sudbury-schueler-lassen-sich-das-lernen-nicht-verbieten.html.

7] „Erklärung des wissenschaftlichen Beirats der Sudbury Schule Ammersee zur Verweigerung der Weitergenehmigung der Schule durch die Regierung von Oberbayern“, 5. Oktober 2016. http://www.sudbury-schule-ammersee.de/files/Sudbury/Downloads/Oeffentlich/Schulkonzept/Statement%20
Wissenschaftlicher%20Beirat%20(Deutsch).pdf
.

8] „Call for a show of solidarity - Aufruf zur Solidarität - Freie Demokratische Schule in Bayern“, 30. Oktober 2016. http://www.sudbury-schule-ammersee.de/info-stammtisch/call-for-a-show-of-solidarity-aufruf-zur-solidaritaet.html.

9] Zur weltweiten Solidarität der demokratischen Schulen siehe „Signs Of Solidarity - Freie Demokratische Schule in Bayern“. Sudbury Schule Ammersee, November 2016. http://sudbury-schule-ammersee.de/signs-of-solidarity.html.

10] Monika Wernz. „Sudbury-Schüler lassen sich das Lernen nicht verbieten - Freie Demokratische Schule in Bayern, Pressemitteilung“. Sudbury Schule Ammersee, November 2016. http://www.sudbury-schule-ammersee.de/vollansicht-mitteilungen/sudbury-schueler-lassen-sich-das-lernen-nicht-verbieten.html.

11] „Verband Bayerischer Privatschulen e.V. - Willkommen beim Verband Bayerischer Privatschulen“. Zugegriffen 25. Oktober 2016. http://www.privatschulverband.de/indexL1.jsp?neid=20.

12] „Montessori-Einrichtungen in Deutschland mit besonderem Blick auf Bayern, Montessori Landesverband Bayern e.V.“ Zugegriffen 10. November 2016. http://www.montessoribayern.de/landesverband/einrichtungen.html.

13] „Karfunkel Regensburg – Eine freie Schule für alle“. Zugegriffen 10. November 2016. http://karfunkel-regensburg.de/.

14] „Demokratische Schule München – Gründungsinitiative der Sudbury Schule für München“. Zugegriffen 8. Oktober 2016. http://www.demokratische-schule-muenchen.de/.

15] „Willkommen bei der sudbury-Initiative Augsburg | Sudbury - Augsburg“. Zugegriffen 10. November 2016. http://www.sudbury-augsburg.de/.

16] Rundfunk, Bayerischer. „Ausgebremst vom 22.09.2016: Werden Reformschulen systematisch verhindert? | BR Mediathek VIDEO“, 22. September 2016. http://www.br.de/mediathek/video/sendungen/quer/160922-quer-reformschulen-100.html.

17] Grundgesetz Artikel 7 Absatz 5 – Besonderes pädagogisches Interessen an Privatschulen

Bayerisches Erziehungs- und Unterrichtsgesetz Artikel 90-101 – Private Schulen (Ersatzschule)

18] Eisinger, B., P. K. Warndorf, und J. Feldt. „Kameralistik und Kostenrechnung im deutschen Schulwesen. Eine bildungsökonomische Untersuchung für den Freistaat Bayern“, 2008. http://www.software-ag-stiftung.de/fileadmin/Media/Downloads/schuelerkosten_bayern_gutachten.pdf.

Siehe hierzu auch: „Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Christine Kamm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 18.08.2008 Staatliche Förderung der Schulen in freier Trägerschaft und Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 14.10.2008, Bayerischer Landtag, Drucksache 15/11391“. Bayerischer Landtag, 28. Oktober 2008. https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP15/Drucksachen/
Schriftliche%20Anfragen/15_0011391.pdf
.

19] „Verband Bayerischer Privatschulen e.V. - Flyer ‚Privatschulen in Bayern‘, herausgegeben von Katholisches Schulwerk in Bayern, Evangelische Schulstiftung in Bayern, Verband bayerischer Privatschulen e.V.“, Juni 2012. http://privatschulverband.de/indexL1.jsp?did=10505.

20] Quelle: Steinbeis Gutachten, Bayern 2008

21] Siehe zum Beispiel Heiner Barz. „Schulfinanzierung kontrovers: Befunde, Positionen, Ideologien, Vortrag vor der Arbeitsgemeinschaft Freie Schulen Brandenburg (AGFS), Bildungsforum Potsdam“, 5. Juni 2014. http://agfs-brb.de/fileadmin/pdf/AGFS-Forum_Kooperation-mit-Schule_Potsdam_Vortrag-Prof-Barz_05-06-2014.pdf.

22] Ebenda

23] „Art. 7 [Schulwesen], Die Artikel 1 bis 10 Grundgesetz, Ratgeber – Grundrechte“. 123recht.net, 11. Januar 2001. http://www.123recht.net/Art-7-Schulwesen-__a512__p7.html.

24] „Art. 7 GG, Schutz des Schulwesens“. Jurion. Zugegriffen 11. November 2016. https://www.jurion.de/Gesetze/GG/7?from=0:473784#jurabs_5.

25] „Kommentierung Art. 7 GG, Abs. 4 und 5, Auszüge aus dem Grundgesetz-Kommentar von Schmidt-Bleibtreu, Hofmann und Hopfauf, VDP Verband Deutscher Privatschulen Sachsen-Anhalt e.V.“, 2011. http://www.vdp-sachsen-anhalt.de/download/Kommentierung_Art._7_GG,_2011.pdf.

26] So heißt es in dem schon erwähnten Grundgesetzkommentar von Schmidt-Bleibtreu u. a.: Die Besonderheit dieses Abwehrrechts besteht darin, dass es wegen der faktischen Monopolisierung des Schulwesens durch den Staat, der Einbindung in das staatliche Berechtigungssystem und der Genehmigungsvoraussetzungen des Art. 7 Abs.4 S. 3 GG ohne staatliche Förderung nicht wahrgenommen werden kann. So gesehen sind die Förderungsansprüche nicht originäre Leistungsansprüche an den Staat; es geht vielmehr um Ausgleichsansprüche für Eingriffe in das klassische Abwehrrecht (BVerfGE 90, 107, 114 und BVerfGE 90, 128, 138). … Die Gründungsfreiheit gewährleistet, dass auch unter heutigen Bedingungen neue Schulen gegründet werden können. Dabei handelt es sich nicht lediglich um eine institutionelle, sondern um eine individuelle Garantie, auf deren Erfüllung der Einzelne einen Anspruch unmittelbar aus Art. 7 Abs. 4 GG hat. Ebenda.

27] „BVerwG, 10.12.1986 - BVerwG 7 C 60.84 - Private Grundschule; Besonderes pädagogisches Interesse; Entscheidungsspielraum; Unterrichtsverwaltung; Beschränkte gerichtliche Überprüfbarkeit; Förderungswürdige pädagogische Prägung; Nachweis; Öffentliche Grundschule“, 10. Dezember 1986. https://www.jurion.de/Urteile/BVerwG/1986-12-10/BVerwG-7-C-6084.

28] „BVerwG, 08.09.1999 - 6 C 21.98 - Inhalt des Begriffs ‚besonderes pädagogisches Interesse‘ im Sinne von Art. 7 Abs. 5 GG (Grundgesetz); Voraussetzungen und Kriterien für die Genehmigung einer privaten Grundschule; Grenzen richterlicher Kontrolle nach Verweigerung der Genehmigung“, 8. September 1999. https://www.jurion.de/Urteile/BVerwG/1999-09-08/6-C-2198.

29] Die Regelung in Art. 7 Abs. 5 Alt. 1 GG – wonach eine private Volksschule nur zuzulassen ist, wenn die Unterrichtsverwaltung ein besonderes pädagogisches Interesse anerkennt – ist in enger Anlehnung an die Vorgängerregelung in Art. 147 WRV entstanden (BverfGE a.a.O. S. 47 ff.). Deren Zweck war es, die Kinder aller Volksschichten zumindest in den ersten Klassen grundsätzlich zusammenzufassen und private Volks- oder Grundschulen nur zuzulassen, wenn der Vorrang der öffentlichen Schulen aus besonderen Gründen zurücktreten muß. Dahinter stand eine sozialstaatlichem und egalitär-demokratischem Gedankengut verpflichtete Absage an Klassen, Stände und sonstige Schichtungen (BverfGE a.a.O. S. 49 ff.). Den besonderen Grund für das ausnahmsweise Zurücktreten des Vorrangs der öffentlichen Schule vor den privaten Volks- und Grundschulen hat Art. 7 Abs. 5 GG in den Ausdruck „ein besonderes pädagogisches Interesse“ gefaßt. Ebd.

30] „Montessori-Schulen 1-4: Montessori Landesverband Bayern e.V.“ Zugegriffen 20. November 2016. http://www.montessoribayern.de/landesverband/einrichtungen/montessori-schulen-1-4.html.

31] „VG München, Urteil vom 23. Juni 2008 - Az. M 3 K 07.5929, Das Verwaltungsgericht München urteilt, dass die Regierung von Oberbayern zu Recht davon ausgegangen sei, dass an einer Verwirklichung des Schulkonzepts kein ‚besonderes pädagogisches Interesse‘ besteht.“, 23. Juni 2008. https://openjur.de/u/468783.html.

32] Uns liegt das Konzept eigenaktive Schule Luana im Entwurf vor, der aber noch diskutiert und überarbeitet wird.

34] Kurz gesagt orientiert sich die soziokroatische Entscheidungsfindung am Konsens und nicht an einer Abstimmung

36] Bildungsstreik 2009. Von wegen „müde Truppe“. Der Ministerialbeauftragte versucht, die Schülerdemo runter zu machen, 21.6.2009 http://www.forumaugsburg.de/s_1aktuelles/2009/06/21_schuelerdemo.pdf

s. dazu auch: Freitag, 20. November 2009: Demonstration von SchülerInnen und Studierenden. Wird es einen Stadtschülerrat geben?, 26.12.2009 http://www.forumaugsburg.de/s_1aktuelles/2009/12/26_schuelerdemo.pdf

37] Unruhe wegen bayerischer Bildungspolitik II – CSU-„Bildungsexperten“ und Vollstrecker, 30.01.2004 http://www.forumaugsburg.de/s_6kultur/Unterricht/040122_protest-g8/index4.htm

38] Fabian Mader. „Gymnasien in Bayern: Der Fahrplan zurück zum G9 | Nachrichten | BR.de“. br.de, 9. September 2016. http://www.br.de/nachrichten/g8-spaenle-pressekonferenz-100.html.


   
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