Tarifrunde Öffentlicher Dienst

Warnstreiks am Uniklinikum Augsburg

Artur Hoch

16.5.2023

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Mit drei eindrucksvollen Warnstreiks und der zahlreichen Teilnahme an der zentralen Kundgebung von ver.di am 20. März hatten viele Beschäftigte des Uniklinikum Augsburg (UKA) klar gezeigt, was sie vom Angebot der Arbeitgeberseite nach der zweiten Verhandlungsrunde hielten. Gezählte 465 Beschäftigte und zusätzliche Unterstützer*innen waren am ersten Streiktag, den 13. März, vor dem UKA zusammengekommen, um in mehreren Redebeiträgen ihre Wut darüber zum Ausdruck zu bringen und ihre derzeitigen, hauptsächlich berufsspezifischen Be- und Überlastungssituationen zu beschreiben.

Versammelt hatten sich dazu Kolleg*innen aus allen möglichen pflegerischen und diagnostischen Bereichen, den Wirtschaftsbereichen und der Verwaltung. Sogar in der Notaufnahme war es nach zähen Verhandlungen gelungen, zwei Kabinen zu schließen.

Ab 1.10.2023 drei Prozent und ab 1.6.2024 zwei Prozent Lohnerhöhung hatten ihnen die Arbeitgeber*innen bei einer Laufzeit von 27 Monaten zugedacht. Dazu ein Inflationsausgleichsgeld von 2.500 Euro (Azubis 1.250 Euro) und eine Erhöhung der sogenannten Jahressonderzahlung, die im ersten Jahr für die höheren Lohngruppen und erst im zweiten Jahr für alle erfolgen sollte. ( 1 ) Denn, das hatte die Verhandlungsführerin der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), Karin Welge (SPD), bereits nach der ersten Verhandlungsrunde klargestellt, sie sei wegen des hohen Bedarfs an Leistungsträgern gegen eine überproportionale Stärkung der unteren Entgeltgruppen. ( 2 )

Eine „überproportionale“ Stärkung gerade für die unteren Entgeltgruppen war jedoch ein essenzieller Bestandteil der ver.di-Forderung von 10,5 Prozent aber mindestens 500 Euro mehr pro Monat. Und wer tatsächlich zu den Leistungsträgern zählt, konnte die gesamte Republik am 27. März sehr eindrucksvoll erfahren, als diese Leistungen in großem Umfang einmal eben nicht erbracht wurden.

In den Redebeiträgen der UKA- Beschäftigten spiegelte sich zunächst die allgemeine und persönliche Not von Gering- und Normalverdiener*innen angesichts der Inflation wider. Gerade bei Geringver-diener*innen in Bereichen wie Reinigungsdienst, Küche oder Versorgung sei die Differenz zwischen gesetzlichem Mindestlohn und einem Verdienst unter ständiger Hetze und Personalnot äußerst gering.

Die Tatsache, dass in diesen Bereichen überwiegend Frauen mit Teilzeitverträgen arbeiten – oft befristet und oft allein erziehend – hatte diese schon vor Corona häufig dazu gezwungen, einen oder mehrere Jobs zusätzlich zu bewältigen. Die unausweichlichen, überdurchschnittlichen Kostensteigerungen gerade bei der Grundversorgung führten dort jetzt zu besonderen Härten. Doch nicht nur diese Kolleg*innen stünden manchmal vor dem Problem, sich den Anfahrtsweg zur Arbeit kaum mehr leisten zu können.

Sehr schnell wurde aber auch deutlich, dass im kranken System Krankenhaus besonders Corona und die Zeit danach wie ein Katalysator für die Streikbereitschaft der Beschäftigten gewirkt hatten. War die Situation schon vor den Klatschorgien in vielen Bereichen über Jahre hoch belastend gewesen, hatte sich dies mit Ausbruch der Pandemie aus verschiedenen Gründen nochmals verschärft.

Eine Krankenschwester beschrieb diese „Zeitenwende“ so: „Ich bin schon seit 42 Jahren Krankenschwester. Davon 39 Jahre auf der Neurologie. Ich wollte schon immer Krankenschwester werden. Ich habe es auch vor Corona bisher keinen Tag bereut. Aber niemand hätte es sich von uns allen träumen lassen, was in der Pandemie mit uns allen passiert ist.“

Was passiert war, war zum Beispiel, dass wegen fehlender Schutzausrüstung Krankenhauspersonal erkrankte, während zugleich die Patient*innenzahl stieg und der Pflege- und Versorgungsaufwand pro Patient*in sich wegen hygienischer Erfordernisse und damit verbundenem zusätzlichem Zeitaufwand nochmals deutlich erhöhte. Noch mehr Einspringen als vorher, noch weniger Freizeit und noch weniger eigene Planungssicherheit. Als dann ausreichend Schutzmaterial zur Verfügung stand, mussten das Pflegepersonal und auch andere Krankenhausbeschäftigte ihre Arbeit teilweise mit zwei Masken übereinander verrichten.

Und was nicht passiert war: Dass sich nach Corona die ohnehin seit langem bestehenden Belastungssituationen der Klinikumsbeschäftigten unmittelbar und spürbar entlastend verändert hätten. Angesichts dieser Erfahrung hatten noch mehr von ihnen als schon vorher endgültig das Handtuch geworfen.

Eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung vom 03.05.2022 mit dem Titel „Ich pflege wieder, wenn …“ kommt zu dem erschütternden Ergebnis, dass durch aufstockungswillige Teilzeit- Pflegekräfte mindestens 300.000 Vollzeitstellen generiert werden könnten und zusätzlich durch ausgestiegene bis zu 660.000 insgesamt, wenn die Arbeitsbedingungen sich spürbar verbessern würden. ( 3 )

Die oben genannte Kollegin fasste dazu in ihrem Redebeitrag einiges zusammen: „Früher, in den 80-er Jahren waren wir auf einer Station neun examinierte Schwestern. Jetzt sind es noch drei und drei Pflegehelfer. … Früher hatten wir von 48 Patienten noch 20 Selbstversorger und heute freuen wir uns, wenn es noch fünf sind. … Die Zeit ist reif! Es ist notwendig, uns Gehör zu verschaffen mit lauter Stimme. Wir können und wollen uns das alles nicht mehr gefallen lassen: Keine Zeit zum Essen eingeben, keine Zeit für Sterbebegleitung, keine Zeit für Gespräche – weder mit Patienten, noch mit Angehörigen. Pflege im Schnelldurchlauf. … Und jetzt gehen bald die geburtenstarken Jahrgänge in die Rente. Keine Nachfolge in Sicht. 40 Jahre Berufserfahrung gehen einfach verloren. Kann sich unsere Gesellschaft so wenig Personal wirklich leisten? … Und ganz ehrlich: wenig verdienen kann ich woanders auch. Dafür muss ich mir und meiner Familie das alles nicht antun. Samstag, Sonntag, Feiertage, Nächte – und zehn Lebensjahre kostet mich das auch noch. … Mit Klatschen kann ich beim Einkaufen an der Kasse auch nicht zahlen. Wir wollen mehr Geld! … Wie kann ich diesen Beruf mit gutem Gewissen empfehlen? Wir sind keine Florence Nightingales ( 4 ) oder Klosterfrauen, die von ihrem Orden versorgt werden. Wir haben Familie, Kinder. Wir zahlen Miete, Strom, Kindergarten. … Aus all diesen Gründen werden wir unseren Forderungen mit Streik Nachdruck verleihen. Hier und heute. Wir sind ab heute streikbereit und wir werden mit eben soviel Leidenschaft streiken, wie wir arbeiten!

Danke Kollegen!“

Eine andere Kollegin aus der Notaufnahme stellte deren spezielle Situation gerade zu Zeiten von Corona dar. Der Großteil der Patienten des UKA mit rund 1700 Betten komme auf diesem Weg ins Haus. Dort war man einer Infektionsgefahr deshalb besonders ausgesetzt. Wie im ganzen Haus standen aber auch dort neben der fehlenden Schutzkleidung anfangs keine Tests zur Verfügung. Anders als zum Beispiel in der Intensivpflege, bekamen die Beschäftigten der Notaufnahme dann obendrauf auch keinen Corona-Pflegebonus.

Sie verwies auch auf den wirtschaftlichen Druck, der seit Jahren auf die Krankenhäuser ausgeübt wird und sich auf das gesamte Personal mit körperlichen und psychischen Folgen niederschlägt. Krankenhausarbeit sei Teamarbeit aller Beteiligten. Und während der Öffentliche Dienst in allen Bereichen kaputt gespart werde, werde der private Reichtum immer größer. Zu fordern sei ein insgesamt zukunftsfähiger Öffentlicher Dienst als Grundlage für eine funktionierende Gesellschaft.

Das Fallpauschalensystem oder besser Pflegepersonal-Vertreibungsinstrument DRG (Diagnosis Related Groups), das von einem Herrn Lauterbach für die BRD maßgeblich mitentwickelt worden war und fast 20 Jahre lang durchaus erfolgreich wüten durfte, hatte dazu geführt, dass jedes Haus versuchte, möglichst viel beim Pflegepersonal zu sparen. Erst 2020 wurden die Personalkosten für Pflegekräfte davon entkoppelt. Viele hatten aber inzwischen ihren Beruf bereits verlassen und fehlen heute. Seitdem hat sich der Druck auf andere Beschäftigtengruppen verlagert, bei denen man eben jetzt noch zu sparen versucht.

Noch schlimmer ist die Situation verständlicherweise bei den börsennotierten Klinikkonzernen. Denn dort gilt es, darüber hinaus noch Aktionäre mit Geld aus dem Gesundheitswesen zu versorgen.

Neben diesen bundesweit ähnlichen Erscheinungen und Problemen wurde aber auch auf die internationale Situation der Arbeiter*innenbewegung gerade im Gesundheitsbereich angesichts von Krisen, Kriegen und Inflation verwiesen. Beispielhaft wurden dazu die gegenwärtigen Streiks in Südafrika, Großbritannien und Griechenland genannt.

Im Anschluss an die Kundgebung gingen die Kolleg*innen nach Arbeitsbereichen aufgeteilt zu drei verschiedenen Streiklokalen, die jeweils von ver.di-Hauptamtlichen betreut wurden.

Am darauf folgenden Streiktag versammelte man sich gemeinsam im Spectrum. Erklärtes Ziel dabei war, die Vernetzung untereinander zu verbessern. So soll beispielsweise eine bereits bestehende WhatsApp-Gruppe mit rund 250 Teilnehmer*innen noch weiter ausgebaut und besser genutzt werden. Und es gab eine Videoschalte zu den Streiklokalen von drei Kliniken, die in langwierigen Auseinandersetzungen sehr erfolgreich gewesen waren, aber natürlich immer noch um Verbesserungen ringen müssen. Diese kampfbereiten Stimmungen von dort live mitzuerleben, war sicher für alle sehr ermutigend. Doch auch von deren strategischen und taktischen Überlegungen zu erfahren und die Möglichkeit, im direkten Dialog Fragen stellen zu können, war sicher für viele etwas Besonderes und Hilfreiches.

Schlichtungsempfehlung

Am 22. April einigte sich die Bundestarifkommission von ver.di dann darauf, die S
chlichtungsempfehlung, die nach der 2. Verhandlungsrunde vorgelegt worden war, den Mitgliedern zur Annahme zu empfehlen. Dazu sollen die Mitglieder zwischen 4. und 12. Mai befragt werden.

siehe auch ver.di- Tabelle ( 5 )

Was ist nun zu halten von diesem Vorschlag?

ver.di bewertet die Schlichtungsempfehlung so ( 6 ):

„Mit unserer Entscheidung, diesen Kompromiss einzugehen, sind wir an die Schmerzgrenze gegangen“, erklärt der Vorsitzende der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Frank Werneke. Positiv sei jedoch, dass der Abschluss ab März 2024 eine tabellenwirksame ( 7 ) Erhöhung von bis zu 16,9 Prozent bedeuten würde – die allermeisten Beschäftigten würden damit eine Erhöhung von über 11 Prozent erhalten. „Das ist eine nachhaltige Steigerung der Einkommen, die beachtlich ist.“

Das Ergebnis habe jedoch auch Schwächen. Dazu gehöre die lange Laufzeit und die relativ späte tabellenwirksame Erhöhung. Der geforderte Mindestbetrag sei mit den Arbeitgebern nicht machbar gewesen. „In der heutigen Verhandlung haben wir jedoch noch einige Verbesserungen gegenüber der Schlichtungsempfehlung erzielen können. So haben wir zum Beispiel die von den Arbeitgebern geforderten Sonderopfer für Beschäftigte im Gesundheitsbereich und bei den Sparkassen abgewehrt.“

Auch die bestehende Regelung zur Übernahme der Auszubildenden konnte verlängert werden.

Andere dagegen erweisen sich an dieser Stelle als ausgesprochene Spielverderber – so Marcel Fratzscher in der Augsburger Allgemeinen vom 24.04.2023 ( 8 ) :

„‚Die Einigung bedeutet durchschnittliche Lohnerhöhungen um circa elf Prozent für die Beschäftigten‘, erklärt der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, Marcel Fratzscher, unserer Redaktion. ‚Positiv ist der deutlich stärkere prozentuale Lohnanstieg für Menschen mit geringen Löhnen, die allerdings auch eine deutlich höhere Inflation erfahren als Menschen mit hohen Löhnen‘, erklärt der Ökonom. ‚Allerdings bedeutet dieser Tarifabschluss einen weiteren Verlust an Kaufkraft und Wohlstand für die Beschäftigten‘, rechnet der DIW-Chef vor. Nach einer Inflationsrate von acht Prozent 2022, sechs Prozent 2023 und voraussichtlich drei Prozent 2024 werden die Löhne im Öffentlichen Dienst am

Ende der Laufzeit nach Fratzschers Berechnungen sechs Prozent weniger Kaufkraft haben. ‚Dies bedeutet, dass es wohl mindestens noch weitere fünf Jahre dauern wird, bis die Löhne im Öffentlichen Dienst diesen Kaufkraftverlust wieder aufgeholt haben und die Beschäftigten den Wohlstand haben, den sie 2021 hatten.‘ (Hervorhebung d. Verf.) Das heißt, die Beschäftigten leiden noch lange unter der Inflation. ‚Ich erwarte daher auch in den kommenden Jahren eine deutliche Zunahme der Arbeitskämpfe in Deutschland, auch im Öffentlichen Dienst‘, warnt Fratzscher.“

Fratzschers Bewertung bleibt dabei relativ allgemein, obwohl auch er gerade im unteren Lohnbereich höhere Inflationsraten sieht. Doch sehen wir uns einmal an, wie sich dieser prozentual höhere Lohnanstieg im Vergleich zur ursprünglichen Mindestforderung von 500 Euro pro Monat gerade für untere und mittlere Entgeltgruppen ausnimmt und wer – neben den Arbeitgebern – die Gewinner dieser Schlichtungsempfehlung sein könnten.

Ursrpüngliche Mindestforderung von 500 Euro pro Monat im Vergleich zur Schlichtungsempfehlung

2023:

ver.di- Forderung: Lohnerhöhung mindestens 500 x 12 = 6.000 Euro (tabellenwirksam)

Schlichtungsempfehlung: Inflationsausgleich 1240 + 6 x 220 = 2.560 Euro (steuerfrei aber nicht tabellenwirksam)

Das bedeutet zunächst einmal, dass für das Jahr 2023 unterschiedslos alle Betroffenen bei der Annahme der Schlichtungsempfehlung 57 Prozent oder 3.440 Euro von der ursprünglichen Mindestforderung entfernt wären, wobei die ersparte Lohnsteuer für 2.560 Euro gegengerechnet werden muss. Weiter bedeutet es, dass es sich hier um einmalige Zahlungen handeln würde, die zwar steuerfrei wären, aber ohne jede Nachwirkung für ein erhöhtes Tabellenentgelt blieben.

2024:

ver.di-Forderung: neue Verhandlungen

Schlichtungsempfehlung (Minimum): Zwei weitere Monate Inflationsausgleich (steuerfrei aber nicht tabellenwirksam) à 220 = 440 + Lohnerhöhung 340 x 10 (tabellenwirksam), was einem Jahresvolumen von 3.880 Euro + der Lohnsteuersparnis für 440 Euro entspräche. Laufzeit bis 1.1.2025.

Das bedeutet: Der Mindestforderung von ver.di von 6.000 Euro für ein Jahr steht das Mindestangebot der Schlichtungsempfehlung von 6.440 Euro + ersparter Lohnsteuer für insgesamt 3.000 Euro verteilt auf zwei Jahre gegenüber. Aber nur etwas mehr als die Hälfte vom Gesamtbetrag wäre tabellenwirksam.

Beispiele von ver.di

„Erhöhung zwischen 340 und 680 Euro“ bewirbt ver.di die Schlichtungsempfehlung ( 9 ) und listet dazu auch einige Fallbeispiele auf.

Danach steigt das Einkommen einer Pflegefachkraft in der P 8, Stufe 4 ab 01.03.2024 um 400,66 Euro (11,62 Prozent). Sie/er schrammt von da an also „nur“ noch rund 20 Prozent an der ursprünglichen Mindestforderung vorbei.

Bei einem/r Müllwerker*in in der EG 3, Stufe 3 erhöht sich der Lohn zwar um 13,43 Prozent, aber nur um 357,34 Euro , womit diese/r die geforderte Mindesterhöhung ab diesem Zeitpunkt um rund 29 Prozent verfehlt. ( 10 )

Ausblick

Wo aber kommt eine Gehaltserhöhung von 680 Euro an und „korrigiert“ gleichzeitig noch den prozentualen Erhöhungsdurchschnitt nach unten? Genau dort, wo die Arbeitgeber*innen sie haben wollten. Bei Beschäftigten mit Hochschulabschluss und den Beamt*innen des Höheren Dienstes.

Natürlich ist die Abschätzung eines tatsächlichen Streikpotenzials immer schwierig, weil es dabei berusgruppenspezifische und betriebliche Gegebenheiten zu berücksichtigen gilt. Klar ist aber auch, dass nicht einmal die von Marcel Fratzscher dargestellte Aussicht auf einen Ausgleich der Kaufkraft von 2021 in frühestens fünf Jahren ein Selbstläufer sein wird. Selbst diese düstere Perspektive wird neben strukturellen Verbesserungen von den Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes erkämpft werden müssen. Und auch da wird es wieder nicht die besonders bedachte Beschäftigtengruppe sein, die diese Kämpfe anführen wird, die öffentlichen Plätze füllen wird oder sich auch nur maßgeblich daran beteiligen wird.

Artur Hoch, 15. Mai 2023

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1 https://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/tr/2023/pressemitteilung.vka.2.html

2 https://www.zeit.de/news/2023-01/24/gewerkschaften-vor-tarifverhandlungen-kaempferisch?
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3 https://www.arbeitnehmerkammer.de/studie-ich-pflege-wieder-wenn.html

4 https://de.wikipedia.org/wiki/Florence_Nightingale

5 https://zusammen-geht-mehr.verdi.de/++file++643bb33c2f5adb9e88f92289/download/3905_107_02_Schlicht_Vergl_Tab.pdf

6 https://augsburg.verdi.de/fachbereiche/gemeinden/++co++96c07180-b83c-11ed-a1a9-001a4a160100

7 „ tabellenwirksam“ bedeutet, dass eine Tarifvereinbarung in einem Tarifvertrag vereinbart wird und ohne zusätzliche Klauseln eine zunächst unbefristete Nachwirkung für die Zukunft entfaltet. Allerdings kündbar im Rahmen neuer Tarifverhandlungen. (d. Verf.)

8 https://de.wikipedia.org/wiki/Marcel_Fratzscher

9 https://zusammen-geht-mehr.verdi.de/++file++644461abb9572a90e33ef3f6/download/3905_114_05_FBL_4_VHR_Tarifeinigung.pdf

10 https://zusammen-geht-mehr.verdi.de/++file++643cf0fab4cb5d7a754710cf/download/3905_106_03_FBL_3VHR_Schlichtung.pdf


   
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