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Beratungen des Kommunalhaushalts 2016 im Finanzausschuss, Teil 3Die Regierungskoalition legt mit der sogenannten „Haushaltsverbesserung“ eine verdeckte Strategie für die Zukunft vor, die üble Folgen haben kann. Dabei wäre ein „Bürgerhaushalt“ der bessere Weg – OB Gribl wäre dafür
In einem dreiteiligen Projekt befassen wir uns mit dem Entwurf des Kommunalhaushalts 2016, wie er in zwei ganztägigen Sitzungen des Finanzausschusses des Stadtrats am 3. und 15. Februar vorlag und abschließend beraten wurde. In Teil 1 ging es um die wichtigsten Investitionsprojekte und die irreführenden Darstellungen des Vertreters der Vierer-Ausschussgemeinschaft im Finanzausschuss, Alexander Süßmair[1] . In Teil 2 wurde die Vorstellung des Haushalts durch die Finanzreferentin und die Medien behandelt. Ferner ging es um die Mobilitätsdrehscheibe und die notorische Agitation gegen die angeblichen „Prestigeprojekte“ Gribls von Seiten der Vierer-Ausschussgemeinschaft.[2] In diesem 3. Teil behandeln wir einen wenig beachteten gemeinsamen Antrag von CSU, SPD und Grünen zur „Haushaltsverbesserung“. Dabei scheint es sich um eine verdeckte Strategie für die Zukunft zu handeln, die es in sich hat. Demgegenüber plädieren wir für eine Bürgerbeteiligung am kommunalen Haushalt. Zu diesem Zweck sollte möglichst bald eine Initiative für einen „Bürgerhaushalt“ gestartet werden, am besten von der Vierer-Ausschuss Gemeinschaft. Die Regierungskoalition legt eine verdeckte Strategie für die Zukunft vor, die in der Öffentlichkeit kaum registriert wirdZum Schluss wollen wir noch auf einen Antrag zur sogenannten „Haushaltsverbesserung“ eingehen, der in der öffentlichen Debatte über den Haushalt kaum erwähnt wird und wahrscheinlich auch kaum bekannt ist. Der Antrag zur Haushaltsverbesserung vom 3. Februar stammt von CSU, SPD und Grünen, findet sich nach unseren Recherchen von allen Parteien aber nur auf der Homepage der CSU[3] , was ein Indiz sein könnte, dass der Vorstoß von der CSU stammt, wie ja auch seinerzeit die kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) im Jahr 2011 mit ihren radikalen Vorschlägen von den regierenden CSU und Pro Augsburg beauftragt wurde. Der Antrag, der wahrscheinlich noch nicht beschlossen ist und auf der nächsten Stadtratssitzung vorgelegt werden dürfte, lautet:
Laut Stadtzeitung kommt von der „Opposition“ im Rathaus „Kritik“ an dem Antrag. Linken-Stadtrat Alexander Süßmair ist der Meinung, schon die Vorschläge aus dem KGSt-Prozess seien „sinnlos, nutzlos und planlos“ gewesen. Es gebe bereits „genügend Prozesse, die die Strukturen überprüfen“.[4] Mit KGSt-Prozess ist das Projekt „Aufgabenkritik“ zur strukturellen Haushaltskonsolidierung der Stadt Augsburg unter Einschaltung der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) gemeint. Die KGSt legte im Jahr 2011 ihren Abschlussbericht vor.[5] KGSt-Prozess und das Projekt „Aufgabenkritik“ 2010/2011Mit seinen Qualifizierungen „sinnlos, nutzlos und planlos“ wird Süßmair der Rationalisierungsstrategie der KGSt nicht gerecht und verschleiert die Absichten der damaligen Stadtregierung aus CSU und Pro Augsburg eher. Er erfasst damit auch nicht den aktuellen, umfassenden Angriffsplan, an dem CSU, SPD und Grüne offensichtlich arbeiten, um ihre Macht dauerhaft zu sichern. Das jetzige Vorhaben, wie es in dem Antrag von CSU, SPD und Grünen zum Ausdruck kommt, kann man durchaus als tendenziell arbeiterfeindlich bezeichnen. Eigentlich müsste Süßmair es besser wissen, denn mindestens einer der beiden Stadträte der Linken nahm an der interfraktionellen Arbeitsgruppe (IFAG) teil, die damals gebildet wurde, um der Rationalisierungskommission KGSt als Ansprechpartner zu dienen und den Prozess der Aufgabenkritik zusammen mit der Verwaltung zu moderieren. Mitglied der IFAG war sehr wahrscheinlich Alexander Süßmair. Die Besetzung der IFAG blieb unseres Wissens geheim. Sie soll bestückt gewesen sein mit Personen aus der Stadtverwaltung, den Amtsleitungen samt jungen Nachwuchsbewerbern, aus allen Fraktionen einschließlich der Stadtratsgruppe der Linken sowie des Personalrats. Die Ergebnisse der Sparkommission, die sieben Monate tätig war, tauchten dann im Juli 2011 in einem Abschlussbericht zum Projekt Aufgabenkritik der Stadt Augsburg auf, der zunächst nicht etwa auf der Homepage der Stadt veröffentlicht wurde, sondern bei Augsburger Allgemeine online einsehbar war.[6] Das Verfahren war also höchst intransparent. Auch von der Linken gab es unseres Wissens keine einzige Stellungnahme oder Presseerklärung. Der damalige Finanzreferent Hermann Weber hatte für den aufgabenkritischen Prozess ein Konsolidierungsvolumen von 60 Mio. Euro in einem Zeitraum von zehn Jahren, das entsprach einem jährlichen Einsparvolumen von 6 Mio. Euro, als Zielstellung vorgegeben. Die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) wurde deshalb eingeschaltet, weil man sich von einer externen Kommission eine entsprechende Rücksichtslosigkeit bei den Sparvorschlägen erwartete. Augsburg sollte das Thema Frieden nicht mehr auf dem bisherigen Standard weiterverfolgenTatsächlich gab es den Vorschlag einer „organisatorischen Bündelung“ im Themenfeld Frieden mit einem rechnerischen Einsparpotenzial von zwei Vollzeitäquivalenten.[7] Dies ging so weit, dass das Thema Frieden als ungeeignet für das Stadtmarketing bezeichnet und vorgeschlagen wurde, das Thema Frieden nicht mehr auf dem bisherigen Standard weiterzuverfolgen: „Augsburg hat mit Mozart und Brecht bereits zwei wertige und gut vermittelbare Profilierungsthemen benannt. Ein drittes Profilierungsthema könnte das Image der Stadt Augsburg zersplittern und eine volle Ausschöpfung der bestehen Profilierungsthemen erschweren. Zudem lässt sich das Thema Frieden nur mit Einschränkungen für eine Profilbildung nutzen.“ Die IFAG, also wahrscheinlich auch mit Süßmair, kam zu folgender Einschätzung:
Das Votum der KGSt lautete dann:
Als die Vorschläge der KGSt im Juli 2011 öffentlich vorlagen, titelte die Stadtzeitung[10] „Profilbildung: Augsburg solle sich auf die Themen Mozart und Brecht konzentrieren und das Thema Frieden aufgeben.“ Und Kämmerer Weber betonte, dass es keine Tabus gebe. Eine Stellungnahme der Augsburger Linken oder auch der Augsburger Friedensinitiative (AFI) zu diesem hier formulierten Generalangriff, der immer noch in der Schublade liegt, ist uns nicht bekannt. Sollte der Agenda-Prozess gekippt werden?Ein anderer Plan der KGSt war zum Beispiel, den Agenda-Prozess 21 für eine nachhaltige Stadtentwicklung zu kippen. Das Fachforum Nachhaltige Stadtentwicklung schrieb in einer Rundmail vom 17.7.2011 dazu:
Die Sparvorschläge der KGSt wurden größtenteils nicht realisiert und – soweit wir informiert sind – aus verschiedensten Gründen letzten Endes beerdigt bzw. verschwanden in der Schublade. Dennoch beunruhigt, dass die damalige Opposition aus Grünen und SPD sich ziemlich sparwütig zeigte und jetzt – wie der aktuelle Antrag zur Haushaltsverbesserung zeigt – zusammen mit der CSU einen neuen Anlauf nehmen wollen. Stellvertretend für die damalige Kritik der Opposition sei aus einer Pressemitteilung der Grünen vom 7.11.2013 zitiert, die den vorgelegten Haushaltsentwurf für 2014 als „Ein Dokument des Scheiterns“ bezeichneten:
Schon beim Haushalt 2013 gerierten sich die Grünen als radikale Haushaltssanierer:
Was kann der aktuelle Antrag zur „Haushaltsverbesserung“ bedeuten?„1. Die Stadtverwaltung macht – ggf. unter Hinzuziehung externer Berater – Vorschläge für ein Konzept, wie vor allem die Höhe der Einkommenssteueranteile und die Dynamik der Sozialausgaben beeinflusst werden kann. Auch die Höhe der Bezirksumlage ist kritisch zu hinterfragen.“ (CSU-/SPD-/Grüne-Antrag zur Haushaltsverbesserung, 3.2.2016) Die Höhe der Einkommensteueranteile „beeinflussen“Wie wir oben bei den Sparvorschlägen der KGSt im Jahr 2011 gesehen haben, bedeutet die „Hinzuziehung externer Berater“ in der Regel Rücksichtslosigkeit, die dann nicht sofort politisch auf die Regierungskoalition zurückfällt. Was bedeutet es, wenn der Antrag darauf abzielt, „die Höhe der Einkommenssteueranteile und die Dynamik der Sozialausgaben“ zu beeinflussen? Nun, der Anteil der Kommune an der Lohn- und Einkommensteuer liegt bei 15 %. Nach Art. 106 Grundgesetz können die Kommunen diesen Anteil an der Einkommensteuer sogar durch eigene Hebesätze variieren. Dies müsste allerdings in einem Bundesgesetz geregelt werden, dass es so noch nicht gibt. Reaktionäre Professoren und die Stiftung Marktwirtschaft arbeiten schon länger an einer solchen Lösung, wollen im Gegenzug aber die Gewerbesteuer kappen. Dagegen haben sich die kommunalen Spitzenverbände bisher erfolgreich gewehrt. Wie kann die Augsburger Kommune dann die Höhe der Einkommensteueranteile „beeinflussen“? Die Stadt kann versuchen, die Relationen besser verdienender Einwohner zu schlechter verdienenden Einwohnern zu ändern, oder, wie es in einer aktuellen Schrift des Bundesministeriums der Finanzen heißt: „Die Gemeinde kann durch zielgerichtete Aktivitäten versuchen, insbesondere besser verdienende Einwohner anzuziehen, um ihre Einnahmen aus dem Einkommensteueranteil zu erhöhen.“[12] Die Stadt Augsburg betreibt bereits eine solche schäbige Politik durch notorische Vernachlässigung des sozialen Wohnungsbaus, Förderung der Spekulation, Vorrang für Luxuswohnungen in der Bebauungsplanung. Dies führt zu scharfer Kritik zum Beispiel der Bürgeraktion Pfersee an der Flächenpolitik auf dem Sheridan-Gelände: „Wäre es da für unsere Stadtregierung nicht endlich an der Zeit alle Geringverdiener offiziell zu unerwünschten Einwohnern zu erklären, statt hinterrücks die Verdrängung zu organisieren?“[13] Diese schmutzige Politik steckt hinter der Forderung von Schwarz-Rot-Grün, die Höhe der Einkommensteueranteile zu „beeinflussen“. Im gleichen Atemzug will der Antrag die „Dynamik der Sozialausgaben“ beeinflussen und auch die Höhe der Bezirksumlage kritisch „hinterfragen“. Die „Dynamik der Sozialausgaben“ „beeinflussen“Einen Großteil der Sozialausgaben machen die Hilfen für Behinderte sowie Kinder- und Jugendhilfe aus. Die sogenannte Eingliederungshilfe für Behinderte wird von den bayerischen Bezirken bezahlt, die ihre Kosten über die Bezirksumlage an die Landkreise und kreisfreien Städte weitergeben, die Kreise wiederum reichen diese Kosten über die Kreisumlage an die Gemeinden weiter.[14] Der Bezirk Schwaben unterstützt zum Beispiel Behinderte in Heimen, denen das Geld nicht reicht um diese Heime zu bezahlen. Die Kosten fordert der Bezirk über die Bezirksumlage wieder ein, von Augsburg zum Beispiel heuer 79,2 Mio. Euro. Laut Kämmereiamt sind diese Kosten für die Stadt nicht beeinflussbar.
Auch wenn die Liquidierung Behinderter und schärfste Repression sogenannter „Gemeinschaftsfremder“ mit Inhaftierung, Zwangsarbeit und Konzentrationslagern zur Zeit nicht angesagt ist –, so gibt es zweifelsohne mithilfe von Hartz IV Arbeitszwang und Behördenschikane, mit denen Sozialkosten reduziert werden sollen. Auch die Ausweisung von Flüchtlingen, die über die städtische Ausländerbehörde organisiert wird, hat für die betroffenen Menschen und Familien in der Regel schlimme Folgen und entlasten die Kassen. „Ausreisepflichtige“ Menschen werden inzwischen wieder polizeilich verfolgt und deportiert. Die jüngste Ausweisung einer neunköpfigen Roma-Familie aus Augsburg und die Gesetzeslage, auf der diese Ausweisung beruht, legt nicht nur nahe, dass der Antiziganismus noch virulent ist, sondern demonstriert auch eine Art von eisernem Sparwillen der Behörden.[16] Die „Dynamik der Sozialausgaben“ „beeinflussen“ – diese Formulierung der regierenden Augsburger Parteien verschleiert extrem. Mehrere Rückfragen unserer Redaktion beim Kämmereiamt und dem Referat 1 Finanzen ergaben, dass die Verwaltung angeblich keine Ahnung von dem vorliegenden Antrag von CSU-/SPD-/Grüne Antrag zur „Haushaltsverbesserung“ hat und keine Vorstellung, was damit gemeint sein könnte. Dabei war die Verwaltung vor fünf Jahren sehr wohl in den Prozess der „Aufgabenkritik“ der KGSt eingebunden und kennt natürlich deren Vorschläge im Detail. Daraus könnte man auch schließen, dass die Formulierung: Die „Dynamik der Sozialausgaben“ „beeinflussen“ in ihrer vagen Offenheit bedeutet, dass die drei Regierungsparteien damit signalisieren, dass sie im Prinzip zu allem bereit sind und ihre Übermacht im Stadtrat dafür auch nutzen werden. Da man von der zuständigen Verwaltung zur Zeit keine Auskunft bekommt, lohnt sich vielleicht ein Blick in die damaligen Pläne bzw. Vorschläge der Rationalisierungskommission. Die Seite „Aufgabenkritik – der Vorschlagskatalog der KGSt“ ist auf der Homepage der Stadt noch verfügbar[17] ebenso der Abschlussbericht[18] und die Vorschläge der Aufgabenkritik für die einzelnen Referate, so auch für das Sozialreferat[19] . Bezeichnenderweise wurde aber die damalige „Vorschlagsliste der Einsparungen des Kämmerers“ auf der Homepage der Stadt gelöscht. Im Maßnahmenkatalog betreffend das Referat 3 Soziales, Jugend, Familie, Senioren findet man unter anderem folgende Vorschläge: – Streichung des Zuschusses zur Förderung der Sozialstationen an die Träger der Wohlfahrtspflege. Dies ist eine gesetzliche Ermessensleistung in der ambulanten Pflege. Eine jährliche Reduzierung um 70.000 Euro würde ab 2017 eine Einsparung von 350.000 Euro im Jahr bringen. Die IFAG interfraktionelle Arbeitsgruppe, an der auch die Linke teilnahm, hielt damals auch eine sofortige Streichung des Zuschusses für möglich. Im Gegenzug sollte eine verstärkte Anerkennung und Kostenübernahme durch die Krankenkassen erfolgen – Reduzierung des Zuschusses an den Stadtjugendring mit einer Ausgabenreduzierung von jährlich 200.000 Euro – Standardreduzierung von Beratungsleistungen für Senioren, Einsparvolumen 200.000 Euro jährlich – Zuschussreduzierung Eigenbetrieb Altenhilfe, Ausgabenreduzierung 125.000 Euro – Reduzierung der Anzahl von Jugendzentren, Entlastungseffekt für den Haushalt 76.000 Euro jährlich – Streichung des Trägeranteil-Zuschusses für die Schwangerenberatung ProFamilia, Ausgabenreduzierung 21.000 Euro jährlich – Streichung des Zuschusses für Menschen mit Handicap (Behindertenarbeit), Einspareffekt 20.000 Euro jährlich Weitere Sparvorschläge in Größenordnungen von ein paar 1000 Euro pro Jahr, manchmal auch nur ein paar 100 Euro pro Jahr, lauteten unter anderem: Streichung des Zuschusses für die Hospizgruppe Albatros, Zuschussreduzierung Erbbauzinszuschüsse für Altenheime, Streichung eines Teilzuschusses für die Förderung der Frauenarbeit, Streichung des Zuschusses an die Volksküche der Caritas, Streichung des Zuschusses für den Arbeitslosentreff der Diakonie, Zuschussreduzierung Förderung Jugendherberge, Reduzierung der Förderung des Projekts „offener Pausenhof“, Streichung des Mietzuschusses für kreativ-Zentrum, Streichung der Förderung der internationalen Jugendbegegnungen, Anhebung der Gebühren für die Bewohner der Obdachlosenübergangswohnungen, Reduzierung der Förderung der Unterbringung Alleinerziehender mit Kind in Vater-/Mutter-Einrichtungen … Diese Sparvorschläge im Bereich Soziales sind insgesamt unappetitlich und können – auch wenn es oft nur geringe Beträge sind – viel Schaden anrichten. „Evaluierung“ bestehender Prozessabläufe in der Verwaltung und „Rückführungsstrategie“ für die Realsteuerhebesätze2. Die Verwaltung evaluiert unter Hinzuziehung externer Berater bestehende Prozessabläufe in der Verwaltung und erarbeitet in den nächsten Jahren ein gemeinsames Handlungskonzept. Dies erfolgt unter Einbeziehung der Personalvertretung. 3. Eine mittel- oder langfristige Rückführungsstrategie für die kommunalen Realsteuerhebesätze ist anzustreben. (CSU-/SPD-/Grüne-Antrag zur Haushaltsverbesserung, 3.2.2016) „Handlungskonzepte“ im Personalbereich können das blanke Ziel haben, Personal einzusparen und damit die Personalkosten zu reduzieren. Dies kann auch geschehen, ohne einen Gedanken an die öffentlichen Aufgaben der Kommunalverwaltung zu verschwenden, indem die obersten Leitungsebenen nur auf Verbilligung aus sind. Das wäre dann zum Beispiel wie in der bayerischen Justizverwaltung, wo seit Jahren ohne Entlassungen und große Versetzungen die Fluktuation genutzt wird, um Personal zu reduzieren und damit auf mittlere Sicht von der Spitze des Justizministeriums aus eine gnadenlose Arbeitsverdichtung zu organisieren, die sich quasi von selbst ergibt. Eine sinnvolle Optimierung der Arbeitsabläufe und Prozessabläufe ist damit nicht automatisch gegeben und die Beschäftigten müssen es ausbaden. Eine systematische Erörterung und Klärung der Aufgaben und Dienstleistungen der Kommune sind damit auch nicht gegeben und – wie die oben zitierte, eher technokratisch anmutende Formulierung im Antrag zeigt – auch gar nicht vorgesehen. Die Einbeziehung der Personalvertretung könnte hier auch eine reine Alibi-Funktion haben. D. h., eigentlich müsste sich die Gewerkschaft ver.di hier massiv einschalten, um die oben geschilderten Effekte und Gefahren zu vermeiden. Eine mittel- oder langfristige Rückführungsstrategie für die Hebesätze der Grundsteuer und der Gewerbesteuer darf unseres Erachtens nur dann angestrebt werden, wenn von Bundes- und Landesebene anderweitig ausreichende Mittel zur Verfügung gestellt werden. So wäre zum Beispiel bei der Grundsteuer eine Reform der völlig veralteten und viel zu niedrigen Einheitswerte nötig. Bei der Gewerbesteuer könnte und sollte man verlangen, dass die Gewerbesteuerumlage entfällt, d. h. die Kommune über den vollständigen Steuerertrag verfügen kann. Und beim Lohn- und Einkommensteuer-Anteil der Kommunen müsste man tatsächlich ein eigenes örtliches Hebesatzrecht verlangen, das vom Grundgesetz her eigentlich vorgesehen ist, der Bundesgesetzgeber aber nie realisiert hat. Auch die Wiedereinführung einer Vermögensteuer/Millionärsteuer wäre nicht nur denkbar, sondern dringend nötig. Die Vermögensteuer wird seit 1997 in Deutschland nicht mehr erhoben. Damals (1995) erklärte das Bundesverfassungsgericht die Berechnungsgrundlagen der Vermögensteuer für verfassungswidrig, weil Grundbesitz im Vergleich zu Bargeld weniger besteuert wurde. Anstatt diese Grundlagen anzupassen, beschloss die damalige Bundesregierung unter Helmut Kohl (CDU), die Vermögensteuer auszusetzen. Seitdem wird sie nicht mehr erhoben, die gesetzlichen Grundlagen bestehen aber weiterhin. Die Einnahmen der Bundesländer durch die Vermögensteuer lagen 1996, im letzten Jahr der Erhebung, bei ca. 9 Milliarden DM. Eine nette Summe, die sich ohne weiteres erhöhen ließe und an die Bundesländer fließen würde und damit über den bayerischen Finanzausgleich auch an die Kommunen in Bayern. Eine andere wichtige Forderung, die in Bayern zum Beispiel von der SPD schon seit langem erhoben wird, ist die Erhöhung der Verbundquote. Damit geht es um den kommunalen Anteil am allgemeinen Steuerverbund, der in Bayern aktuell bei 12,75 % liegt. Die Landtags-SPD fordert eine stufenweise Erhöhung auf 15 %, was nicht revolutionär ist, wenn man weiß dass Bayern die niedrigste Verbundquote in ganz Deutschland hat und zum Beispiel in Baden-Württemberg die Kommunen mit 23 % am allgemeinen Steuerverbund beteiligt sind![20] Auch die bayerischen Landtags-Grünen fordern eine schrittweise aber zügige Anhebung des kommunalen Anteils am allgemeinen Steuerverbund auf 15 % und wollen die Gewerbesteuer, die auch freie Berufe umfassen soll, zu einer kommunalen Wirtschaftssteuer weiter entwickeln.[21] Kann man die SPD und die Grünen im Augsburger Stadtrat ernst nehmen, wenn sie eine Rückführung der Hebesätze bei Grund- und Gewerbesteuer beschließen wollen – also eine Senkung der kommunalen Steuern –, ohne auf eine anderweitige Kompensation zum Beispiel durch Erhöhung des kommunalen Anteils am Steuerverbund zu drängen, wie ihn die Fraktionen von SPD und Grünen im bayerischen Landtag fordern? Beim kommunalen Anteil am allgemeinen Steuerverbund im Bayern handelt es sich um 3,9 Milliarden Euro (kommunaler Finanzausgleich 2015).[22] Bei einer Erhöhung der Anteilsquote der Kommunen auf 15 % stiege dieser Steuerbetrag, der den Kommunen in Bayern zusteht, auf 4,6 Milliarden Euro. Ein Bürgerhaushalt wäre nötig und sollte initiiert werden, womöglich von der Vierer-Ausschussgemeinschaft. OB Gribl wäre dafürAbschließend sei nur ein kurzes Schlaglicht auf das Konzept des sogenannten Bürgerhaushalts geworfen. Der Bürgerhaushalt, auch partizipativer Haushalt oder Beteiligungshaushalt genannt, ist eine in den 1980er Jahren entwickelte, direkte Art von (kommunaler) Bürgerbeteiligung. Die Verwaltung einer Stadt, einer Gemeinde oder einer anderen Verwaltungseinheit bemüht sich dabei um mehr Haushaltstransparenz und lässt die Bürger mindestens über Teile der frei verwendbaren Haushaltsmittel mitbestimmen und entscheiden.[23] Ausgehend vom brasilianischen Porto Alegre 1989 gibt es mittlerweile weltweit hunderte, wenn nicht gar tausende von Kommunen mit einem Bürgerhaushalt. Auch in Deutschland gibt es etwa seit 2000 im Rahmen der Lokalen Agenda 21 Initiativen in diese Richtung. Auf Wikipedia werden 29 Städte, Gemeinden und Landkreise mit einem Bürgerhaushalt aufgeführt von Köln, über Erfurt bis zum Landkreis Waldeck-Frankenberg. Im aktuellen Statusbericht des Portals buergerhaushalt.org haben von 435 recherchierten Kommunen 71 ein Bürgerhaushaltsverfahren.[24] Augsburg ist hier selbstverständlich nicht dabei. Zu Augsburg heißt es auf dem Portal Bürgerhaushalt lapidar: „In Augsburg ist die Einführung eines Bürgerhaushalts derzeit kein Thema. Informationen zum Haushalt werden nicht gesondert für Bürgerinnen und Bürger aufbereitet.“[25] Das Wort Bürgerkommune gibt es nicht auf der Homepage der Stadt Augsburg. Das Wort Bürgerhaushalt wird seit 30. Juli 2015 wenigstens einmal erwähnt. So heißt es in den Anmerkungen zu den Zukunftsleitlinien für Augsburg vom Juli 2015[26] :
Wohlgemerkt, die Maßnahmen der Einführung eines Ratsinformationssystems oder eines Bürgerhaushalts sind nicht Bestandteil des Beschlusses des Stadtrats über die Zukunftsleitlinien, sondern stellen lediglich vorsichtige „Anmerkungen“ des Büros für Nachhaltigkeit/Geschäftsstelle Lokale Agenda 21 dar. Vor drei Jahren hat sich die Arbeitsgruppe Bürgerbeteiligung des deutschen Städtetags mit der Option eines Bürgerhaushalts befasst. In einem Arbeitspapier wurde damals gestützt auch auf eine Studie der Bertelsmann Stiftung eine wachsende Beteiligungsbereitschaft der Bürger konstatiert und der Bürgerhaushalt als ein diskursives Verfahren wenigstens erwähnt.[27] Dem Deutschen Städtetag ist sonnenklar, dass für eine solche erweiterte Bürgerbeteiligung erhebliche Ressourcen erforderlich sind, die die Kommune bereitstellen muss, damit solche Prozesse überhaupt organisiert werden können. Speziell beim Bürgerhaushalt kommt die Arbeitsgruppe des Deutschen Städtetag zu dem Schluss, dass der Bürgerhaushalt zentral beim Oberbürgermeister verankert werden sollte entweder in einer Stabsstelle oder in einem Amt, das direkt dem Oberbürgermeister zugeordnet ist. In dem Arbeitspapier des Deutschen Städtetags heißt es hierzu: Es liegt auf der Hand, dass eine stark erweiterte Beteiligungskultur, die von konkreten Projekten bis zu gesamtstädtischen Planungen reichen soll, einen erheblichen zusätzlichen Zeit-, Personal und Sachmitteleinsatz sowie ein intensives Prozessmanagement erfordert. Eine umfassende Bürgerbeteiligung kann nicht „nebenbei“ und zusätzlich zu den bestehenden fachlichen Aufgaben erledigt werden. Vielmehr ist hierfür eine Professionalisierung, d. h. zusätzliche personelle und finanzielle Ressourcen sowie ggf. eine organisatorische Anpassung notwendig. … Hinsichtlich der organisatorischen Einbindung des Prozessmanagements und der Qualitätssicherung der Bürgerbeteiligung in die Kommunalverwaltung bieten sich vor allem folgende Modelle an:
Kaum zu glauben – aber Oberbürgermeister Kurt Gribl hat sich tatsächlich bereits zwei Jahre zuvor für Bürgerhaushalte stark gemacht. Kurt Gribl zählt zur überregionalen Gruppe der Oberbürgermeisterrinnen und Oberbürgermeister des Dialogs „Nachhaltige Stadt“. Auf Veranlassung dieser Gruppe wurde im Jahr 2011 eine Broschüre erstellt mit dem Titel „Städte für ein nachhaltiges Deutschland“ (s. Abbildung). Auch der Name Kurt Gribls steht mit den anderen Stadtoberhäuptern auf der Titelseite dieser 74-seitigen Broschüre. Die Broschüre ist inzwischen beim Deutschen Institut für Urbanistik (Difu) – wie kann es anders sein – vergriffen und z. Z. nur noch online verfügbar.[29] Wir müssen verblüfft konstatieren, dass die Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister vor fünf Jahren der Lokalen Agenda 21 zum Beispiel in Augsburg weit voraus waren und wichtige Bausteine für ein Stadtentwicklungskonzept (STEK), an dem die Stadt Augsburg seit Jahren ohne nennenswerte Ergebnisse herumwürgt, damals bereits visionär formuliert haben. Ein eigenes Kapitel ist in der Broschüre des Difu der Partizipation als Voraussetzung nachhaltiger Stadtentwicklung gewidmet. Darin wird die Losung ausgegeben: „Eigeninitiative und Mitwirkung fördern – Mut zum Experiment“. Hierzu wird der Oberbürgermeister von Nürnberg, Ulrich Maly, zitiert: „Eine solidarische Stadtgesellschaft kann nur entstehen, wenn die Verwaltungsspitze den direkten Dialog mit den Bürgern pflegt und wenn politische Entscheidungen das Ergebnis einer umfassenden gesellschaftlichen Auseinandersetzung sind.“ Der Bürgerhaushalt wird hier von der Gruppe der Oberbürgermeisterin und Oberbürgermeister, darunter auch von Kurt Gribl, direkt propagiert und auf das Beispiel der Stadt Münster verwiesen:
Inzwischen brauchen wir nicht mehr bis nach Münster schauen. Augsburg ist eingekreist von Städten mit Ansätzen zu einem Bürgerhaushalt. In Ulm wird derzeit diskutiert, ob ein Bürgerhaushalt eingeführt werden soll, ebenso in Memmingen. In Ingolstadt gibt es bereits eine Variante. Sehr interessant ist die Diskussion in München, wo seit 2008 durch die ÖDP ein Bürgerhaushalt im Spiel ist. Inzwischen hat der Finanzausschuss des Münchner Stadtrates am 24. März 2015 einen ersten konkreten Beschluss zum Bürgerhaushalt München gefasst. Vorausgegangen war ein Hearing mit Akteuren aus Städten mit einem Bürgerhaushalt. Optimierungsvorschläge der Stadtratsgruppe ÖDP/Linke für die Fassung des Münchner Kämmerers wurden angenommen! Sonja Haider, Münchner Stadträtin der ÖDP, hat einen sehr informativen Bericht dazu geschrieben in der Kommunalzeitschrift MitLinks.[31] Es wäre also wirklich an der Zeit, in Augsburg einen Bürgerhaushalt anzustoßen und eine breite Debatte darüber zu entfalten. Der Oberbürgermeister wäre dafür, wie oben gezeigt. Die Grünen müssten auch dafür sein. Wenn es irgendwo eine Entwicklung für einen Bürgerhaushalt gibt, sind die Grünen immer vorne dran, bzw. sie tun wenigstens so. So ist das auch in Ulm und München[32] . Auch die SPD müsste im Prinzip dafür sein, wie verschiedene Beispiele aus Köln, Darmstadt und Schwerin zeigen[33] . Und die Vierer-Ausschussgemeinschaft sollte eigentlich kein Problem damit haben, sind doch ÖDP und Linke quasi Vorreiter auf diesem Gebiet[34] . Erst im Juni vergangenen Jahres hat die Linke ihre kommunalpolitischen Leitlinien neu formuliert. „Kommunale Bürgerhaushalte fördern“ gehört selbstverständlich dazu.[35] Eine solche Initiative für eine Bürgerbeteiligung am kommunalen Haushalt sollte so bald wie möglich gestartet werden. Dies wäre der beste Konter gegen die beabsichtigte Rationalisierungsstrategie zur „Haushaltsverbesserung“.
Peter Feininger, 3.3.2016
Die ganze Artikelserie findet sich unter kommunales/Haushalt http://forumaugsburg.de/s_2kommunal/Haushalt/index.htm
Wird der Agendaprozess gekippt?Auszug Augsburger Allgemeine, 15.7.2011Leserreaktionen Plädoyer für die Semmeltaste Sparliste der Experten für Augsburg stößt auf wenig Zustimmung. Forderung nach schlankerer Verwaltung Von Christian Mühlhause Die Stadt Augsburg muss dringend sparen. Deswegen wurden die Experten der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) engagiert. Diese legte kürzlich eine Liste mit 287 Vorschlägen auf den Tisch, aus denen die Stadträte ein Sparpaket schnüren sollen. Die Vorschläge der KGSt finden bei unseren Lesern teils Zustimmung, ernten aber auch heftigen Widerspruch. Ute Michalik sieht in der vorgelegten Streichliste „viele bedenkenswerte Vorschläge“. Dass die Fachleute aber die Abteilung Klimaschutz streichen wollen und die Lokale Agenda 21 infrage stellen, ärgert sie. Michalik ist Sprecherin der Agenda21 in Augsburg. „Leben die Berater in einer anderen Welt ohne Klimawandel?“, fragt sie. Andere Kommunen würden Augsburg um die Abteilung Klimaschutz beneiden. „Es bleibt inständig zu hoffen, dass die Stadträte wissen, dass Klimaschutz und nachhaltige Entwicklung kein Luxus sind, sondern moralische Verpflichtung für die kommenden Generationen.“ Diese Ansicht teilt auch Hellmut Steffens. Er beteiligt sich ebenfalls an der Lokalen Agenda. Die vielen ehrenamtlichen Aktivitäten in diesem Rahmen hätten zu einer über-regionalen Wahrnehmung und Auszeichnungen wie „Fair-Trade-Stadt“ geführt, verweist er. Für ihn steht fest: „Lieber Agenda 21 als Stuttgart 21“... http://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg/Plaedoyer-fuer-die-Semmeltaste-id15902966.html Auszug aus dem Maßnahmenkatalog zur Aufgabenkritik des Referates 2 - Umwelt, Energie, Kommunales, ForstenLokale Agenda 21 Das Umweltamt hält eine Geschäftsstelle für die Lokale Agenda 21 mit folgenden Aufgaben vor: • Geschäftsführung des Agendabeirats (Sachverständigenbeirat für zukunftsfähige Entwicklung) Organisation und Koordination des Agenda-Prozesses • Information zum Agenda-Prozess in Augsburg • Betreuung des Handlungsprogramms Nachhaltigkeit • Augsburger Nachhaltigkeitsindikatoren. Als freiwillige Aufgabe kann die Schließung der Geschäftsstelle beschlossen werden. Der Aufwand der Geschäftsstelle setzt sich wie folgt zusammen: Bruttopersonalkosten: 1 mal 47.109 € = 47.109 € Sachkosten des Arbeitsplatzes: 1 mal 9.650 € = 9.650 € Gemeinkosten (20 % BPK): 47.109 € mal 20 % = 9.421 € Der Unterabschnitt 1106 weist zudem im Haushaltsplanentwurf 2011 an Sachmitteln für die Geschäftsstelle 29.121 € aus. Es wird davon ausgegangen, dass diese Sachmittel keine Doppelung mit den oben berechneten Sachkosten eines Arbeitsplatzes aufweisen. Die Schließung der Geschäftsstelle führt mithin zu einem jährlichen haushaltswirksamen Entlastungseffekt i.H.v. insgesamt 95.301 €. Als freiwillige Aufgabe könnte eine Einstellung zum Jahr 2012 beschlossen und umgesetzt werden. Da im Prozess der Aufgabenkritik betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen werden, wird für die Realisierung dieses Vorschlages zur Aufgabenkritik auf die Personalfluktuation in der gesamten Stadtverwaltung verwiesen (siehe Anlage 2). Wechselwirkungen und zu berücksichtigende Aspekte • Mit der Aufgabe der Geschäftsstelle entfallen die Unterstützungsleistungen für den Lokalen Agenda 21 – Prozess mit seinen involvierten Bürgerinnen und Bürgern, den Fachforen und Arbeitsgruppen. • Es entfällt die überregionale Profilbildung (siehe z. B. Preis „zukunftsfähige Kommune“ der DUH). • Schwächung des Handlungsprogrammes Nachhaltigkeit mit seinen 22 Leitlinien und 67 Zielen. Einschätzungen aus der IFAG Es ist eine politische Entscheidung. Zudem würde der Zukunftspreis entfallen. Die Lokale Agenda 21 ist ein stadtweiter Prozess. Das Potenzial der vielen eingebundenen Bürger ist zu berücksichtigen. Welche Dienststelle würde nach einem Wegfall der Lokalen Agenda 21 die Zuarbeit für Beteiligungsprozesse übernehmen? Auf der anderen Seite würde bei einer Einstellung der Geschäftsstelle auch die Zuarbeit der Dienststellen an die Geschäftsstelle entfallen. Wer würde bei Einstellung der Geschäftsstelle den Bürgern sagen, dass die Stadtverwaltung nicht mehr für die Lokale Agenda 21 „zuständig“ ist? Votum der KGSt Der Vorschlag zur Aufgabenkritik sollte weiterverfolgt werden. Es sollte eingehend geprüft werden, inwieweit es zu Reduzierungen in dem zur Diskussion stehenden Leistungsumfang kommen kann, ohne dass die als wichtig und notwendig anerkannte Zielsetzung der Förderung eines Bürgerschaftlichen Engagements damit konterkariert würde. Die Einbeziehung des Bürgerschaftlichen Engagements ist für das Gelingen des stadtweiten Konsolidierungsprozesses jedoch dringend erforderlich. Es wird auf die Wechselwirkungen mit dem Vorschlag „Aufgabe des Büros für Bürgerschaftliches Engagement“ hingewiesen. Nach sehr strengen Maßstäben sollte untersucht werden, ob alles das, was getan wird, getan werden muss. Daher sollte auch bezogen auf die Aufgaben der Lokalen Agenda 21 – Geschäftsstelle eine sehr kritische Standarddiskussion geführt werden. Die kritische Betrachtung sollte auch die Schnittstellen in der Zusammenarbeit mit anderen Organisationseinheiten geprüft werden. Die Vor- und Nachteile einer Zusammenlegung mit Büro für bürgerschaftliches Engagement sollten ausdrücklich abgewogen werden. Aufgabenkritischer Prozess bei der Stadt Augsburg Maßnahmenkatalog zur Aufgabenkritik des Referates 2 – Umwelt, Energie, Kommunales, Forsten http://www.augsburg.de/fileadmin/user_upload/buergerservice_rathaus/rathaus/finanzen/ aufgabenkritik/aufgabenkritik_referat_2.pdf
1] Beratungen des Kommunalhaushalts 2016 im Finanzausschuss, Teil 1: Das Programm zur Ertüchtigung der Schulen ist das mit Abstand größte Investprojekt. Trotzdem lehnt Stadtrat Süßmair ab, 26.2.2016 http://forumaugsburg.de/s_2kommunal/Haushalt/160226_haushaltsberatungen-2016-1/index.html 2] Beratungen des Kommunalhaushalts 2016 im Finanzausschuss, Teil 2: Die Finanzreferentin begründet die Haushaltsschwerpunkte und die Steuererhöhungen. Stadtrat Süßmair lehnt als Vertreter der Ausschussgemeinschaft den Haushalt und das Erhöhungspaket von Grund- und Gewerbesteuer komplett ab, 28.2.2016 http://forumaugsburg.de/s_2kommunal/Haushalt/160228_haushaltsberatungen-2016-2/index.html 3] „CSU Fraktion im Augsburger Rathaus - CSU-/SPD-/Grüne-Antrag zur Haushaltsverbesserung“, 3. Februar 2016. http://www.csuaugsburg.de/index.php?section=news&cmd=details&newsid=350&teaserId=8. In den Medien s. AZ 5.2.2016, Stadtzeitung 10.2.2016 S. 2 und online: Kristin Deibl. „Hilfe von Außen: Externe Berater sollen den Haushalt verbessern. Mit einem gemeinsamen Antrag wollen CSU, SPD und Grüne auf ‚grundsätzliche strukturelle Haushaltsverbesserungen‘ hinwirken.“ stadtzeitung.de, 5. Februar 2016. http://www.stadtzeitung.de/augsburg-city/politik/hilfe-von-aussen-externe-berater-sollen-den-haushalt-verbessern-d6192.html. 4] Stadtzeitung vom 10.2.2016 5] KGSt. „Projekt Aufgabenkritik Stadt Augsburg, Abschlussbericht, KGSt Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement, Köln“. Stadt Augsburg, 2011. https://www.augsburg.de/fileadmin/user_upload/buergerservice_rathaus/ 6] „Aufgabenkritik – der Vorschlagskatalog der KGSt“. Stadt Augsburg, Mai 2011. http://www.augsburg.de/buergerservice-rathaus/rathaus/finanzen/aufgabenkritik/. Inzwischen ist der Vorschlagskatalog der KGSt zum Projekt Aufgabenkritik der Stadt Augsburg bei AZ online nicht mehr verfügbar, dafür aber bei der Homepage der Stadt Augsburg 7] Vorgeschlagen wird eine organisatorische Bündelung im Themenfeld „Frieden“, bei der die betreffenden anteiligen Aufgaben der verschiedenen Büros, Beauftragten und Stellen, jeweils mit Vorzimmerfunktion, zusammengefasst werden (Fachstelle Integration und Interkulturelle Arbeit Referat Oberbürgermeister, Büro für Frieden und Interkultur, Integrationsbeauftragter). Nicht zuletzt ist das Internationale Kulturhaus Kresslesmühle mit zwei Geschäftsführern und einem städtischen Zuschuss von 200 TE auf das Thema ausgerichtet (Interkulturelle Akademie, interkulturelle Kinderbetreuung, Festival der 1.000 Töne). Bei einer organisatorischen Bündelung der Aktivitäten wird von einem rechnerischen Einsparpotential von zwei VZÄ, mit einem Gesamtbetrag, einschl. Sach- und Gemeinkosten, von je 66.181 Euro, zusammen 132.362 Euro über alle Referate und Strukturen ausgegangen: Dies ergibt sich aus: Bruttopersonalkosten: 2,0 VZÄ mal 47.109 € Sachkosten: 2,0 Büroarbeitsplätze mal 9.650 € Gemeinkosten: 2,0 mal 9.422 € zitiert aus: Aufgabenkritischer Prozess bei der Stadt Augsburg Maßnahmenkatalog zur Aufgabenkritik des Referates 5 - Kultur, Jugendkultur und Sport, S. 24f. http://www.augsburg.de/fileadmin/user_upload/buergerservice_rathaus/ 8] Aufgabenkritischer Prozess bei der Stadt Augsburg Maßnahmenkatalog zur Aufgabenkritik des Referates 5 - Kultur, Jugendkultur und Sport, wahrscheinlich vom Mai 2011, S. 30ff. http://www.augsburg.de/fileadmin/user_upload/buergerservice_rathaus/ 9] Ebd. 10] 13.7.2011 11] Augsburg, 17.02.2013, Pressemitteilung der Grünen: Grundlegende Fehlentscheidungen nicht korrigiert. Haushalt 2013 nicht zustimmungsfähig, wichtige Projekte fehlen 12] „Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer in der Gemeindefinanzreform, Dokumentation Bundesministerium der Finanzen“, November 2015. http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Oeffentliche_Finanzen/ 13] Siehe unseren Artikel Wohnen in Augsburg: Bauboom für Besserverdienende und Mangel an bezahlbarem Wohnraum, 2.2.2015 http://forumaugsburg.de/s_2kommunal/Kommunalreform/151202_wohnen-in-augsburg/index.html 14] s. z. B. „Kostenexplosion bei Sozialausgaben der Kommunen“. merkur.de, 21. August 2011. http://www.merkur.de/bayern/kostenexplosion-sozialausgaben-lby-1369621.html. 15] Ebd. 16] s. unsere Artikel: Roma-Familie aus Augsburg abgeschoben. Mittellos, obdachlos, einige z. T. schwer krank – steht die Familie Rama in Belgrad vor dem Nichts und wartet auf den Winter. Das Drama ist unvorstellbar, genauso unvorstellbar ist die Kaltblütigkeit der Augsburger Ausländerbehörde …, 9.11.2015 http://forumaugsburg.de/s_2kommunal/Migration/151109_abschiebung-roma-familie/index.html und: Abschiebung der Familie Rama, zweiter Teil: Die abscheuliche Strategie des bayerischen Innenministeriums und der Augsburger Ausländerbehörde ist vorläufig durchkreuzt. Roma-Abgeordneter im Parlament des Kosovo Kujtim Paqaku zu den geplanten Massenabschiebungen aus Deutschland: „Damit habt ihr unseren Tod zweifach besiegelt.“, 18.11.2015 http://forumaugsburg.de/s_2kommunal/Migration/151118_abschiebung-roma-familie-2/index.html 17] „Aufgabenkritik – der Vorschlagskatalog der KGSt“. Stadt Augsburg, Mai 2011. http://www.augsburg.de/buergerservice-rathaus/rathaus/finanzen/aufgabenkritik/. 18] KGSt Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement. „Abschlussbericht. Projektaufgabenkritik, Stadt Augsburg“. Stadt Augsburg, 13. Mai 2011. http://www.augsburg.de/fileadmin/user_upload/buergerservice_rathaus/ 19] „Aufgabenkritischer Prozess bei der Stadt Augsburg. Maßnahmenkatalog zur Aufgabenkritik des Referates 3 – Soziales, Jugend, Familie, Senioren“, 7. Juli 2011. http://www.augsburg.de/fileadmin/user_upload/buergerservice_rathaus/ 20] s. z. B. B. Roos, „Der Anteil am Steuerkuchen muss von 12,75 auf 15,00 % steigen - Bernhard Roos“, 18-2013. [Online]. Verfügbar unter: http://www.bernhard-roos.de/?nr=57235 21] „Stadt, Land, Grün. Neuordnung der Kommunalfinanzen: Grundlage für handlungsfähige Kommunen“. Die Grünen im Landtag Bayern, 13. Januar 2014. http://www.gruene-fraktion-bayern.de/sites/default/files/stadtlandgruen2.pdf. 22] s. „Kommunaler Finanzausgleich 2015“. Bayerischer Gemeindetag, 4. November 2014. http://bay-gemeindetag.de/Informationen/Aktuelles.aspx?rssid=E6F7D0A6-6ECC-4F85-90E6-F5D3E29958F4. 23] Nach Wikipedia „Bürgerhaushalt“. Wikipedia, 7. Januar 2016. https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=B%C3%BCrgerhaushalt. 24] „8. Statusbericht: Bürgerhaushalte in Deutschland, Ein Kooperationsprojekt von: Bundeszentrale für politische Bildung und Servicestelle Kommunen in der Einen Welt“. buergerhaushalt.org, 11. Juni 2015. http://www.buergerhaushalt.org/de/article/8-statusbericht-buergerhaushalte-deutschland-juni-2015. 25] „Bürgerhaushalt, Augsburg“. buergerhaushalt.org, 9. Januar 2013. http://www.buergerhaushalt.org/en/augsburg. 26] beschlossen vom Stadtrat am 29.7.2015, BSV/15/02882 27] Deutscher Städtetag. „Beteiligungskultur in der integrierten Stadtentwicklung, Arbeitspapier der Arbeitsgruppe Bürgerbeteiligung des Deutschen Städtetages, Herausgeber: Deutscher Städtetag unter Mitarbeit von Mitgliedern des Bau- und Verkehrsausschuss, der Fachkommission Stadtentwicklungsplanung und der Fachkommission Stadtplanung“. Deutscher Städtetag, April 2013. http://www.staedtetag.de/imperia/md/content/dst/veroeffentlichungen/ 28] Ebd. 29] „Gemeinsam mit Bund und Ländern für eine zukunftsfähige Entwicklung, Erarbeitet vom Deutschen Institut für Urbanistik (Difu) im Auftrag des Rates für Nachhaltige Entwicklung (RNE) auf Veranlassung der Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister des Dialogs ‚Nachhaltige Stadt‘“. Difu, Juni 2011. http://www.difu.de/publikationen/2011/staedte-fuer-ein-nachhaltiges-deutschland.html. 30] Ebd. 31] Sonja Haider. „Einen ‚echten‘ Bürgerhaushalt für München, in: MitLinks Für ein solidarisches München, Zeitschrift aus der politischen Gruppe die Linke im Stadtrat – in Zusammenarbeit mit dem Forum linke Kommunalpolitik München; Nummer 52“. Die Linke München, Mai 2015. http://www.dielinke-muenchen-stadtrat.de/fileadmin/srmuenchen/mitlinks/2014-2020/20150520_MitLinks52.pdf. 32] „Bürgerhaushalt Antrag, Die Grüne Fraktion Ulm“, 3. Februar 2006. http://www.ulm.de/sixcms/media.php/220/B%FCrgerhaushalt%20Antrag.pdf. Florian Zick. „Auf Antrag der Grünen: Bürgerhaushalt: Jetzt kann jeder Kämmerer sein“. Abendzeitung München, 21. März 2015. http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.auf-antrag-der-gruenen-buergerhaushalt-jetzt-kann-jeder-kaemmerer-sein.0fe2ab95-f24a-473c-8e7f-b4909e5c272a.html. 33] s. u. a. „Bürgerhaushalt wird fortgesetzt“. KölnSPD - Die SPD in Köln!, 2. Oktober 2014. http://koelnspd.de/buergerhaushalt-wird-fortgesetzt/7097/. 34] s. z. B. „ÖDP Ökologisch-Demokratische Partei Stadtrat München | März 2015 // Einstieg in den Bürgerhaushalt besser gestalten“. ödp Stadträte München, 24. März 2015. http://stadtrat-oedp-muenchen.de/aktuelles/maerz-2015-einstieg-in-den-buergerhaushalt-besser-gestalten/. Memmingen, OEDP. „Bürgerhaushalt: ödp Stadtratsfraktion Memmingen“. Zugegriffen 6. März 2016. http://www.oedp-stadtrat-mm.de/unsere-ziele/buergerhaushalt/. „ÖDP Bundesverband: 3. Säule: Demokratie“. Zugegriffen 6. März 2016. https://www.oedp.de/index.php?id=11385. 35] 1.4. Kommunale Bürgerhaushalte fördern Selbstverständlich gehört zum politischen Anspruch „Bürgerkommune“ auch ein Bürgerhaushalt. Wir sind für Bürgerhaushalte, weil so der Kernbereich kommunalpolitischer Entscheidungsprozesse – die Haushaltspolitik – für die gesellschaftliche Teilhabe erschlossen wird. Dabei legt DIE LINKE besondere Schwerpunkte darauf, dass
„Kommunalpolitische Leitlinien der Partei DIE LINKE. Beschluss der 3. Tagung des 4. Parteitages“. Die Linke, 6. Juni 2015. http://www.die-linke.de/partei/organe/parteitage/bielefelder-parteitag-2015/beschluesse-und-resolutionen/kommunalpolitische-leitlinien/.
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